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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Zuständigkeit der UK Nord

Zu­stän­dig­keit der Un­fall­kas­se Nord

Gut ver­si­chert in Schles­wig-Hol­stein und Ham­burg

Die UK Nord ist die gesetzliche Unfallversicherung der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. Menschen in diesen beiden Bundesländern sind bei uns versichert, sobald sie in den Kreisen, Städten, Gemeinden, Ämtern und deren Unternehmen arbeiten oder hier ausgebildet werden. Beamt:innen sind nicht bei uns versichert, im Falle eines Dienstunfalls gilt für sie die Heilfürsorge ihres Dienstherrn.

Ebenso genießen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schüler:innen, Studierende, Haushaltshilfen in Privathaushalten und Menschen, die privat eine angehörige Person pflegen sowie weitere Personengruppen den Versicherungsschutz der UK Nord.

Ver­si­chert im öf­f­ent­li­chen Di­enst

Erfahren Sie mehr zur Versicherung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

BeschäftigteUnternehmen des öffentlichen Dienstes

Ver­si­che­rungs­schutz von der Ki­ta bis ins Stu­di­um

Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein oder Hamburg eine Bildungseinrichtung besuchen, sind bei der UK Nord versichert. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Jüngsten in der Kindertagespflege. Auch Studierende sind bei uns versichert. 

Kinder, die in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (oder der freien Jugendhilfe, bzw. gemeinnützig anerkannt) betreut werden, sind bei der UK Nord versichert.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Versicherung von Kindern

Die UK Nord versichert die Schüler:innen in Schleswig-Holstein und Hamburg – von der Grundschule bis zur Berufsschule. Das gilt für den normalen Unterrichtsbesuch, den Schulweg und auch für alle weiteren Veranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen.

Ausführliche Informationen zur Unfallversicherung für Schüler:innen finden Sie hier.

Versicherung von Schüler:innen

Studierende sind während des Besuchs von Hochschulen und Universitäten versichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule erfolgen.

Details hierzu finden Sie auf unserer Seite zum Versicherungsschutz beim Besuch von Universitäten und Hochschulen.

Versicherungsschutz für Studierende

Pri­va­te Haus­halts­hil­fen und pri­va­te Pf­le­ge­per­so­nen

Für Personen, die einen pflegebedürftigen Menschen im privaten Umfeld pflegen sowie Haushaltshilfen in Privathaushalten ist die UK Nord ebenfalls zuständig. Was Sie zu diesen Themen sonst noch wissen sollten, lesen Sie hier:

HaushaltshilfenPrivate Pflegepersonen

Wir helfen gern weiter.

Sie haben Fragen zum Thema Haushaltshilfe?

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