Versicherung für private Pflegepersonen

Wir kümmern uns, damit Sie das auch können
Wenn Sie eine Person in häuslicher Umgebung pflegen, sind Sie bei der UK Nord versichert.
Wichtige Vorrausetzung: Sie pflegen als Privatperson und nicht gegen Bezahlung.
Das gilt als häusliche Pflege

- Die pflegebedürftige Person hat mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher.
- Die pflegebedürftige Person wird wöchentlich mindestens zehn Stunden gepflegt.
- Die wöchentliche Pflegezeit ist auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt.
Welche Pflegetätigkeiten sind versichert?
Bestandsschutz – was ist das?
Wenn Sie sich vor und bis zum 31. Dezember 2016 bereits versichert um einen pflegebedürftigen Menschen gekümmert haben und dass bis heute weiterhin tun, gilt ein Bestandsschutz. Das heißt, Sie sind weiterhin versichert, auch wenn die neuen Regelungen zum Pflegegrad und zur Wochenstundenzahl vielleicht nicht auf Ihre Situation zutreffen. Allerdings greift dieser Bestandsschutz nur, wenn es sich bei der Pflege durchgehend um dieselbe pflegebedürftige Person handelt.