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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Private Pflegepersonen

Ver­si­che­rung für pri­va­te Pf­le­ge­per­so­nen

Zwei Frauen gehen einkaufen

Wir küm­mern uns, da­mit Sie das auch kön­nen

Wenn Sie eine Person in häuslicher Umgebung pflegen, sind Sie bei der UK Nord versichert.
Wichtige Vorrausetzung: Sie pflegen als Privatperson und nicht gegen Bezahlung.

Be­stand­schutz

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben sich Änderungen beim Versicherungsschutz für die private Pflege ergeben. Sollten Sie vor und bis zum 31.12.2016 versichert einen Menschen gepflegt haben, gilt ein Bestandschutz.

Das gilt als häus­li­che Pf­le­ge

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher.
  • Die pflegebedürftige Person wird wöchentlich mindestens zehn Stunden gepflegt.
  • Die wöchentliche Pflegezeit ist auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt.

Wel­che Pf­le­ge­tä­tig­kei­ten sind ver­si­chert?

Richt­li­ni­en zur Fest­stel­lung des Pf­le­ge­grads

Die Richtlinien zur Feststellung des Pflegegrads finden Sie auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Bund.

Be­stands­schutz – was ist das?

Wenn Sie sich vor und bis zum 31. Dezember 2016 bereits versichert um einen pflegebedürftigen Menschen gekümmert haben und dass bis heute weiterhin tun, gilt ein Bestandsschutz. Das heißt, Sie sind weiterhin versichert, auch wenn die neuen Regelungen zum Pflegegrad und zur Wochenstundenzahl vielleicht nicht auf Ihre Situation zutreffen. Allerdings greift dieser Bestandsschutz nur, wenn es sich bei der Pflege durchgehend um dieselbe pflegebedürftige Person handelt.

Wir sind für Sie da.

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