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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Treffpunkt Arbeitswelt

Treff­punkt Ar­beits­welt

Person mit Helm und Warnweste

Ers­te Hil­fe Kur­se für Un­ter­neh­men

Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen im Betrieb gemäß der „Grundsätze der Prävention“ übernehmen wir die Kosten. Nach der Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung. Diese können Sie bei der von Ihnen ausgewählten Erste-Hilfe-Organisation abgeben. Und wir kümmern uns um den Rest.

Gut zu wis­sen

Die Kosten für Aus- und Fortbildungen im Rahmen der „Grundsätzen der Prävention“ werden von der UK Nord getragen für

  • 5 Prozent der Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben
  • 10 Prozent der Beschäftigten in sonstigen Betrieben
  • in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach § 2 Abs. 1 SGB VII (= Anzahl Beschäftigte ohne Studierende)

Wir übernehmen die Kosten für Angebote der Kursart „Erste Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung“. All diese Kurse umfassen 9 Unterrichtseinheiten.

In wenigen Schritten zur Kostenübernahme - so geht's:

1. Kurs suchen
Suchen Sie sich einen Erste-Hilfe-Kurs aus. Bitte achten Sie darauf, dass es sich dabei um das Angebot um einer ermächtigten Stelle handelt.

2. Kostenübernahme beantragen
Beantragen Sie spätestens drei Wochen vor Kursbeginn die Kostenübernahme über das Antragsformular auf dieser Seite.

3. Bestätigung erhalten
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung. Die Kostenübernahmebestätigung legen Sie vor Kursbeginn der Ausbildungsstelle vor, die Sie ausgewählt haben. Wir rechnen dann direkt mit der ausbildenden Organisation ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

4. Kurstermine vereinbaren
Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen vereinbaren Sie selbst.
 

Um die Qualität der Erst-Hilfe-Ausbildung sicherzustellen, übernehmen wir nur die Kosten für Kursangeboten von ermächtigten Stellen.

Liste der ermächtige Ausbildungsstellen

Welche Pflichten hat ein Unternehmen?

Unternehmen sind gesetztlich verpflichtet, Voraussetzungen zu schaffen, damit jederzeit wirksam Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört insbesondere:

Por­tal Si­che­rer Ret­tungs­di­enst

Hilfreiche Informationen zum Thema Sicherer Rettungsdienst finden Sie im Portal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
 

Portal Sicherer Rettungsdienst

Kos­­ten­­über­­nah­­me be­an­tra­gen

Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne!

Se­mi­na­re und Ver­an­stal­tun­gen

Zu den wichtigen Themen rund um Gesundheit und (Arbeits-)Schutz im Unternehmen bieten wir regelmäßig Weiterbildungen an. Die Seminare sind – falls nicht anders angegeben – für Teilnehmende unserer Mitgliedsunternehmen kostenfrei.

 

Zum Seminarangebot

Psy­chi­sche Ge­sund­heit – Ar­beit ge­sund ge­stal­ten

Das Thema „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ gewinnt immer mehr an Bedeutung: Über 41% der gewährten Erwerbsminderungsrenten waren im Jahr 2019 auf psychische Störungen zurückzuführen.

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein effektives Werkzeug, um psychische Gefährdungen bei der Arbeit zu reduzieren und die psychische Gesundheit von Beschäftigten zu fördern.

 

Sie wollen das Thema psychische Gesundheit im Betrieb angehen, wissen aber noch nicht, wie? Wir beraten Sie gerne online oder vor Ort zu Ihrer Situation und zeigen Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf. 
 

Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Arbeitsgruppe gebildet, um das Thema der psychischen Gesundheit im Betrieb anzugehen? Gern nimmt die UK Nord an diesen Treffen – bei Bedarf auch an mehreren Terminen – teil. Auf diesem Weg unterstützen wir Sie dabei, das Thema gut voranzubringen.
 

Kontakt aufnehmen

Das Thema psychische Gesundheit kann sehr unterschiedlich in Betrieben angegangen werden, dabei kann man sich leicht verzetteln und seine Ziele aus dem Blick verlieren. Wir bieten Coachings für koordinierende und beteiligte Akteure, die das Thema psychische Gesundheit im Betrieb voranbringen möchten.
 

Kontakt aufnehmen

Die psychische Belastung kann auf verschiedene Weise in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Ein etablierter Weg ist es, Workshops durchzuführen, um mit Beschäftigten zu ihrer Belastungssituation sowie zu Lösungsideen ins Gespräch zu kommen. Wir bieten Materialien und Seminare zur solch einem Workshop an, der von der UK Nord für die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde, die WINWIN BOX.
 

Kontakt aufnehmen

Beschäftigtenbefragungen sind ein etablierter Weg, um die Belastungssituation von Beschäftigten zu ermitteln und basierend auf den Ergebnissen Maßnahmen abzuleiten. Wir unterstützen Mitgliedsbetriebe bei der Durchführung einer Beschäftigtenbefragung mit dem MOLA-Fragebogen sowie einer Online-Plattform zum MOLA-Fragebogen.
 

Kontakt aufnehmen

Pra­xis­samm­lung

Maß­nah­me­n­ide­en zur Vermeidung einer Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit

Emp­feh­lun­gen der GDA

Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Handlungsempfehlungen zur Berücksichtigung der psychischen Belastung bei der Gefährdungsbeurteilung – Erarbeitet von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern

Work­shops zur psy­chi­schen Ge­sund­heit mit der WIN­WIN Box

Die WINWIN BOX enthält Materialien, um spielerisch die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung gesünder zu gestalten und so die Motivation und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu steigern.  Es werden einfach, effektiv und anonym die Themen ermittelt, die für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung besonders relevant sind. Für Führungskräfte werden Themen vorgeschlagen, die sich inhaltlich von den Themen für Beschäftigte ohne Führungsaufgaben unterscheiden. So wird eine zielgruppenspezifische Ansprache sichergestellt.

So wird sie eingesetzt:

  • Im Rahmen eines Analyseworkshops werden im konstruktiven Dialog die vorherrschenden Belastungen herausgearbeitet und Lösungsvorschläge entwickelt.
  •  Die Ideen der Teilnehmenden fließen in die Entwicklung von Maßnahmen ein, wodurch die Maßnahmen gut in den Arbeitsalltag passen und in der Regel akzeptiert werden.
  •  Teilnehmende merken, auf welche Aspekte sie selbst Einfluss nehmen können – somit werden sie ermutigt, selbstständig Veränderungen anzustoßen und umzusetzen.

 

Work­shops mit der WIN­WIN Box - so geht's!

WiinWin-Box der UK Nord

WIN­WIN Box – in­for­mie­ren und be­s­tel­len

Be­trieb­li­ches Ge­sund­heits­ma­na­ge­ment (BGM)

Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sind das höchste Gut für den Arbeitgeber. Dies insbesondere in einer sich aktuell rasant wandelnden und damit gesundheitlich herausfordernden Arbeitswelt.

Mit einem BGM als Steuerungsinstrument haben Betriebe die Möglichkeit, die gesundheitlichen Herausforderungen systematisch anzugehen. Über eine bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen kann BGM einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Einzelnen und zur Steigerung des Unternehmenserfolges beitragen.

 

Auf Grundlage einer gemeinsamen Analyse bisheriger Aktivitäten im Bereich Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements erstellen wir zusammen mit Ihnen einen Handlungsplan für ein nachhaltiges weiteres Vorgehen.

 

 

Mit einem kurzen theoretischen Input zum BGM vorweg, bieten Workshops Ihnen als Koordinierende im BGM die Möglichkeit, weitere Personen in Ihrer Organisation ins (BGM-)Boot zu holen.

In Berufsschulen bieten Workshops im Rahmen von Projektwochen die Gelegenheit, die Gesundheitskompetenz von Berufsschüler:innen zu stärken.

 

 

Coachings für BGM-Koordinierende und Teams von Akteuren zu Sicherheit und Gesundheit  (z. B. Gesundheitszirkel, Steuerkreis BGM)

 

 

Sie führen in Ihrem Betrieb Gesundheitstage oder Aktionstage durch? Wir bieten Beschäftigten in Ihrem Betrieb den Workshop „Die Widerstandsfähigkeit stärken in der häuslichen Pflege“ an. Es werden Wege erarbeitet und Methoden erlernt, neben der häuslichen Pflege parallel zu allen beruflichen Herausforderungen resilient und widerstandsfähig zu bleiben.

 

 

FAQ – Fra­gen und Ant­wor­ten

Unter dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist eine systematische Planung, Koordination und Steuerung von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen zu verstehen, die auf die fortlaufend erfassten Gesundheitsbedarfe von Beschäftigten eines Unternehmens ausgerichtet sind. Im Gegenzug hierzu beschreibt der Begriff der Betrieblichen Gesundheitsförderung zeitlich befristete Einzelmaßnahmen, zum Beispiel in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung.

Im Rahmen der Verhaltensprävention, sowohl in Präsenz als auch online, empfiehlt die UK Nord eine Ausbildung, die folgende Themen umfasst:

  • anatomisch-medizinische Grundlagen und Zusammenhänge
  • Kenntnisse zur Trainings- und Bewegungslehre
  • Kenntnisse zur angewandten Physik und Biomechanik

So wird das physische Verletzungsrisiko als auch das Risiko von psychischen Beeinträchtigungen durch möglicherweise unprofessionelle Anleitungen gering gehalten. Alternativ werden, auch im Bereich des Betriebssports, Erfahrungen als Trainerin/ Trainerin empfohlen, um die oben genannten Risiken zu minimieren.

Sind Beschäftigte bei BGF-Angeboten im Rahmen von BGM gesetzlich unfallversichert?

Unfallversicherungsschutz besteht, wenn das gesundheitsförderliche Angebot vom Arbeitgeber organisiert und finanziert wird bzw.  in der Arbeitszeit erfolgt. Das Angebot muss zum Aufgaben-/ Tätigkeitsbereich gehören.

Sind Beschäftigte im Rahmen des Betriebssports gesetzlich unfallversichert?

Unfallversicherungsschutz besteht, wenn der Betriebssport im Rahmen der unternehmensbezogenen Organisation stattfinden und Übungszeit und-dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Der Betriebssport muss regelmäßig stattfinden und der Kreis der Teilnehmenden muss sich im Wesentlichen auf Beschäftigte des Unternehmens beschränken. Zudem darf der Betriebssport keinen Wettkampfcharakter haben.

Die Unfallkasse Nord ist immer für Sie da, wenn es um eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit geht.

Wir beraten und begleiten Projekte zur Implementierung eines systematischen Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Sinne eines ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wir vermitteln bei Fragen und ermöglichen im Rahmen von Projekten Kooperationen mit anderen Sozialversicherungsträgern bzw. Leistungsanbietenden.

Ein­füh­rung ei­nes Be­trieb­li­chen Ge­sund­heits­ma­na­ge­ments

Leitfaden mit Rechtlichen Hintergründen, praktischen Tipps und Literaturempfehlungen.

Pf­le­ge-Kom­pass

Beruf und häusliche Pflege Angehöriger miteinander vereinbaren? Der Pflege-Kompass zeigt Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, dies gesamtorganisatorisch anzugehen.
 

Zum Pflege-Kompass

Ar­beits­schutz und Ge­sund­heit mit Sys­tem

Sicherheit und Gesundheitsschutz in alle Ebenen eines Unternehmens zu integrieren hilft, Arbeitsbedingungen und Prozesse zu verbessern, effizienter zu wirtschaften und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) definiert Prozesse und Abläufe, um die Umsetzung der Vorschriften im Arbeitsschutz zu gewährleisten und die Arbeit für alle Beschäftigten sicherer zu machen:

  • Durch geregelte Prozessabläufe werden Zeit und Geld gespart
  • Arbeitsausfälle durch Unfälle oder Krankheit werden vermindert
  • Ihre Mitarbeitenden arbeiten zufriedener
  • Vorbildliche Arbeitssicherheit verbessert das Image Ihres Unternehmens

Wir beraten Sie beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems bei allen Prozessen. Sind am Ende alle Kriterien erfüllt, erhält Ihr Unternehmen ein Gütesiegel auf Grundlage des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme.

 

Wie sieht die betriebliche Situation aus?

Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen mit anschließender Umsetzung

Nach Einführung des AMS und wahlweise zusätzlich eines integrierten GMS kann die UK Nord Ihnen die wirksame Umsetzung nach einer Begutachtung bescheinigen, ähnlich wie bei einem Systemaudit.

Die Bescheinigung ist drei Jahre gültig. Auf Wunsch sind wiederholte Prüfungen möglich.

In­for­ma­ti­ons­ge­spräch ve­r­ein­ba­ren

Sie haben Interesse an einem Arbeitsschutzmanagementsystem?

Dann vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin für ein Informationsgespräch: ams@uk-nord.de

Titel Arbeit und Gesundheit 02/2023

Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte

Mess­s­tel­le

 

Wie sicher ist ein Arbeitsplatz? Um diese Frage qualifiziert beantworten zu können, sind Unternehmen verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsermittlung durchzuführen. Die Präventionsmitarbeitenden haben zusätzlich die Möglichkeit, bei Verdacht auf berufsbedingte Gefährdungen, Messungen durch die hauseigene Messstelle zu initiieren.

Die Messstelle der Unfallkasse Nord unterstützt Sie

  • bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen
  • bei der Unfallvermeidung und Aufklärung über Berufskrankheiten
  • bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen in Bezug auf Gefahrstoffe, Innenraumluft, Raumakustik und Lärm

 

messstelle@spam protectuk-nord.de

Zer­ti­fi­zier­te Qua­li­tät

Die Messstelle der Unfallkasse Nord hat den Qualitätsstandard des "Messsystems Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger - MGU" erworben.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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