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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Treffpunkt Schule

Treff­punkt Schu­le

Schulkinder beim Ballspielen

Ers­te Hil­fe in der Schu­le

Unfälle kommen auch an Schulen immer wieder vor. Damit hier schnell geholfen werden kann, muss jederzeit eine ausreichende Anzahl an Personen mit Erste-Hilfe-Kenntnissen vorhanden sein. Die Kosten für die Schulung übernimmt die Unfallkasse Nord.

Gut zu wis­sen

In Schulen muss man zwei Bereiche unterscheiden: Die Erste Hilfe im Hinblick auf die bei uns versicherten Schüler und die Erste Hilfe für bei uns versicherte Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen untereinander.

Die Sicherstellung der Erste Hilfe im Hinblick auf die versicherten Schüler ist in Hamburg in der Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ und in Schleswig – Holstein im Erlass „Erste Hilfe im inneren Schulbereich“ geregelt. Grundsätzlich ist die Regelung in beiden Bundesländern ähnlich: Alle Lehrkräfte und alle sonstige an den Schulen tätige Personen, die in einem Dienst – oder Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen müssen eine schulspezifische Fortbildung mit einem Kursumfang von 6 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. 

In Hamburg ist diese Fortbildung alle 4 und in Schleswig-Holstein alle 3 Jahre zu wiederholen.

Für an der Schule tätige Personen, die nicht in einem Dienst oder Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen, können die Kosten nicht übernommen werden. Dies ist oft im Ganztag bei Personen, die bei fremden Trägern / Kooperationspartnern beschäftigt sind, der Fall. Hier sind die Kosten von dem Träger zu tragen. Ausnahme: Die GBS - Schulen in Hamburg.

Hinsichtlich der Erste Hilfe für die versicherten Kollegen untereinander gilt folgendes: Hier ist zu betrachten wie viele bei der Unfallkasse Nord versicherte Beschäftigte (nichtbeamtete Personen) an den Schulen tätig sind. Bezogen auf diese Anzahl sind 10 % als Ersthelfer mit einem Kurs von 9 Unterrichtseinheiten aus- und alle 2 Jahre fortzubilden. Im Regelfall sind dies da sich die Quote nur aus dem nichtbeamtete Personal berechnet nur wenige Personen pro Schule.

Aus Sicht der Schulen sind beide oben genannten Bereiche zu betrachten und abzudecken.

Alle Lehrkräfte oder weiteren Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen, müssen in der Regel eine schulspezifische Fortbildung mit einem Kursumfang von sechs Unterrichtseinheiten absolvieren. Dies ist ein Spezialkurs für Schulen, der sich vom „Standard-Erste-Hilfe-Kurs“ mit neun Unterrichtseinheiten unterscheidet. 

Für den Teilbereich Hilfe unter Kollegen (siehe Wer? Wie oft?) ist ausnahmsweise ein Kurs mit neun Unterrichtseinheiten zu belegen.

In wenigen Schritten zur Kostenübernahme - so geht's:

1. Kurs suchen
Suchen Sie sich einen Erste-Hilfe-Kurs aus. Bitte achten Sie darauf, dass es sich dabei um das Angebot um einer ermächtigten Stelle handelt.

2. Kostenübernahme beantragen
Beantragen Sie spätestens drei Wochen vor Kursbeginn die Kostenübernahme über das Antragsformular auf dieser Seite.

3. Bestätigung erhalten
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung. Die Kostenübernahmebestätigung legen Sie vor Kursbeginn der Ausbildungsstelle vor, die Sie ausgewählt haben. Wir rechnen dann direkt mit der ausbildenden Organisation ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

4. Kurstermine vereinbaren
Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen vereinbaren Sie selbst.
 

Um die Qualität der Erst-Hilfe-Ausbildung sicherzustellen, übernehmen wir nur die Kosten für Kursangeboten von ermächtigten Stellen.

Liste der ermächtige Ausbildungsstellen

An den Hamburger GBS-Schulen sind die Kinder in der Nachmittagsbetreuung wie Kindergartenkinder versichert. Daher gelten dort die Vorschriften wie für Kindertagesstätten.

Schul­sani­täts­di­enst als sinn­vol­le Er­gän­zung

Der Schulsanitätsdienst, bestehend aus fachlich fundiert ausgebildeten Schülerinnen und Schülern, ergänzt die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule. Die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes ist ab Sekundarstufe I sinnvoll. Er sollte mindestens 8 Schüler:innen umfassen. Die UK Nord unterstützt auf Antrag der Schulleitung die Gründung eines Schulsanitätsdienstes finanziell.
 

Mehr zum Schulsanitätsdienst Förderungsantrag stellen

Ers­te-Hil­fe-Kurs be­an­tra­gen

Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne!

Se­mi­na­re und Ver­an­stal­tun­gen

Gelernt wird nicht nur in der Schule, sondern auch bei der Unfallkasse Nord: Wir bieten unseren Versicherten regelmäßig Seminare und Weiterbildungen zu Gesundheit und verschiedenen weiteren Themen an. Angebote aus dem Bereich Schule finden Sie hier.

 

Zum Seminarangebot

Bau­be­ra­tung durch die Un­fall­kas­se Nord

An Ihrer Schule stehen Umbauarbeiten oder sogar ein Neubau an? Sie möchten Ihren Schulhof umgestalten? Wir beraten Sie gern dabei, wie Sie sichere und pädagogisch wertvolle Innen- und Außenräume für Schüler:innen und Lehrpersonal gestalten können, insbesondere im Hinblick auf die Themen

• Lärm/Raumakustik

• Lüftung

• Sonnenschutz

Nutzen Sie im Vorfeld unsere Bauberatung für eine effiziente Bauplanung und Baudurchführung – entweder digital mit 3D-Visualisierung oder direkt vor Ort.

 

Si­che­re Schu­le

Im virtuellen Informations- und Unterstützungsportal „Sichere Schule“ finden Sie Antworten zu allen Fragen der äußeren Schulentwicklung – Bau, Ausstattung und Einrichtung von Schulen – unter sicherheits- und gesundheitsförderlichen sowie pädagogischen Aspekten.

 

Zum Portal „Sichere Schule“

Bau­be­ra­tung an­fra­gen

All­tags­hil­fen für die Schu­le

Tier­hal­tung in der Schu­le

Von und mit Tieren lernen - das macht Spaß und ist pädagogisch wertvoll. Immer mehr Schulen richten deshalb einen Schulzoo ein. Um die Tierhaltung hier sicher und gesund zu gestalten, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig. Die Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung „Tierhaltung in Schulen“ unterstützt Sie dabei.

PDF Checkliste Schulzoo

Titel Pluspunkt-06-2023

Magazin zum Thema Sicherheit & Gesundheit in Schulen

Lärm­schutz im Klas­sen­raum

Lärm belastet und kann die Gesundheit schädigen. Auch Bau, Ausstattung und Materialien der Räume spielen dabei eine Rolle. Unser Ziel: Weniger Belastung durch die Entwicklung von baulichen/technischen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen. Dies erreichen wir, wenn sinnvoll aufeinander abgestimmte Bausteine wie Gefährdungsbeurteilungen, Beratung zur Raumakustik, organisatorische Maßnahmen, Lärmmessungen (zum Beispiel mit der Lärmampel) u. a., ineinandergreifen.

Unser Angebot: 
Testen Sie die Lärmampel  vier Wochen lang in Ihrer Klasse. Sie zeigt den Kindern an, wie laut es ist. So können diese direkt darauf reagieren und ihr Verhalten selbst steuern.

Lärmampel

Jetzt Lär­mam­pel tes­ten!

Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz im Un­ter­richt

Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schüler:innen sehr gewandelt. Immer komplexere Arbeitsabläufe im Unterricht machen es erforderlich, die begleitenden Vorsorgemaßnahmen zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung weiterzuentwickeln. 

Die aktualisierte Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) trägt dem Rechnung. Sie soll das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen schärfen und mit umfassenden Informationen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen das Interesse an sicheren Arbeitsbedingungen fördern.

Si­cher­heit im Un­ter­richt

Empfehlung der Kultusministerkonferenz mit Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen.

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