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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Studierende

Ver­si­che­rung für Stu­die­ren­de

Student in Bibliothek

Stu­die­ren, aber mit Si­cher­heit!

Wenn Sie für ein Studium an einer Hochschule in Hamburg oder Schleswig-Holstein eingeschrieben sind, stehen Sie unter dem Versicherungsschutz der UK Nord.

Wann sind Stu­die­ren­de ver­si­chert?

Studierende sind versichert

  • auf den direkten Wegen von und zur Hochschule
  • beim Besuch von studienbezogenen Veranstaltungen wie Kursen, Vorlesungen, Seminaren oder Laborpraktika der Hochschule
  • auf Exkursionen und Studienfahrten
  • bei studienbezogenen Forschungs- und Einzeltätigkeiten
  • während des Hochschulsports
  • bei praktischen Tätigkeiten im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten
  • beim Besuch der Hochschulbibliothek

Was ist nicht versichert?

Studierende sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert bei

  • Studien und Arbeiten im privaten Bereich
  • eigenverantwortlich ausgewählten Praktika
  • privat organisierten Bildungs- und Studienfahrten
  • Tätigkeiten während einer Beurlaubung
  • eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten wie Essen und Trinken
  • der Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen

In der Regel besteht auch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Lernen auf Distanz, da der organisatorische Verantwortungsbereich der Hochschule nicht gegeben ist. Die Beurteilung zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hängt aber in jedem Einzelfall von den individuellen Verhältnissen ab. In Zweifelsfällen beraten wir Sie hier gerne. 

Wich­tig zu wis­sen

Damit eine Tätigkeit versichert ist, muss sie sich auf das Studium beziehen und im organisatorischen Verantwortungsbereich (räumlich und zeitlich) der Hochschule erfolgen.

Die Hochschule muss also Inhalt und Ablauf zumindest (mit-)organisieren. Ist das nicht der Fall, ist die zuständige Krankenkasse für den Versicherungsschutz verantwortlich.

Wir sind für Sie da.

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