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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Schüler:innen

Ver­si­che­rung für Schü­ler:in­nen

Schülerin im Klassenraum

Si­cher durch den Schulall­tag

Ob Grundschule, weiterführende Schule oder während der Ausbildung am Berufskolleg: Alle Schüler:innen stehen während des Besuchs einer allgemein- oder berufsbildenden Schulen unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse Nord.

Treff­punkt Schu­le

Informationen, Tipps und Tricks zu Sicherheit und Gesundheit an Schulen.

Schü­ler­un­fall­ver­si­che­rung ein­fach er­klärt

Wann greift der Ver­si­che­rungs­schutz?

Versicherungsschutz für Schüler:innen besteht immer dann, wenn die Schule eine Veranstaltung (mit-)organisiert, die Aufsicht hat und somit die Verantwortung trägt.

Schüler:innen sind also versichert

  • während des Unterrichts und in den Pausen
  • auf den direkten Wegen von und zur Schule
  • während Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule, zum Beispiel Schul-, Sport- oder Klassenfesten, Ausflügen und Wanderungen
  • während Klassenreisen
  • bei Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden und in den organisatorischen Bereich der Schule fallen, zum Beispiel Hausaufgabenhilfe und pädagogischer Mittagstisch.

Auch beim offiziellen Lernen auf Distanz („Home-Schooling“) sind Schüler:innen gesetzlich unfallversichert. Allerdings muss dieses Lernen offizieller Bestandteil des Stundenplans und von der Schule organisiert und ausgewiesen sein. Dazu gehört eine klare Definition des Aufgabenfelds und des Zeitraums, für den das Lernen auf Distanz anberaumt ist.

Ob ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gegeben ist, ist aber immer auch von den individuellen Verhältnissen abhängig und vom unfallversicherten Verantwortungsbereich der Schule. Die konkreten Regelungen können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. In Zweifelsfällen beraten wir Sie hier gern.

Nicht versichert sind

  • die Hausaufgabenerledigung zu Hause
  • private Nachhilfe
  • eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Schlafen
  • Freizeitgestaltung während einer Klassenreise
  • die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen

Entsteht in diesen Situationen ein gesundheitlicher Schaden mit Behandlungsbedarf, übernimmt die individuell zuständige Krankenkasse die Behandlungskosten. 

Nehmen Sie Kontakt auf!

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