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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Berufskrankheit

Be­rufs­krank­heit

Mann mit Abhörgerät

Was gilt als Be­rufs­krank­heit?

Eine Berufskrankheit hat ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit. Um versicherungstechnisch anerkannt zu werden, muss sie auf der offiziellen Liste der Berufskrankheiten stehen. Diese Liste wird von der Bundesregierung erstellt und fortlaufend durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergänzt.

Hier sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass

  • die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird
  • bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind

Die Be­rufs­krank­heit – was ist das?

Ei­ne Be­rufs­krank­heit mel­den

Besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit?
Dann müssen die behandelnde Arztpraxis und das Unternehmen diesen an die Unfallkasse Nord melden. Das kann auch über einen formlosen Antrag der versicherten Person geschehen. Sie können dazu entweder eines der Formulare nutzen oder die Meldung digital über das Extranet der UK Nord vornehmen.

Berufskrankheit digital melden

Mel­de­fo­mu­lar für Un­ter­neh­men

In­for­ma­tio­nen für be­han­deln­de Ein­rich­tun­gen

Sie behandeln eine beschäftigte Person medizinisch (ambulant oder stationär) und es besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit? Auf der Seite der DGUV finden Sie alle relevanten Informationen und Formulare für die Meldung an uns.

Informationen ansehen

Mel­de­for­mu­lar für ärzt­li­che Pra­xen

Fragen zum Thema Berufskrankheit?

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