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En­ga­giert und gut ver­si­chert

Sie sind Mitglied im Gemeinderat, in Elternräten oder sind als Schöff:innen Teil der Rechtsprechung. Ohne Ehrenamtliche sähe es in vielen Bereichen unserer Gesellschaft düster aus. Gut zu wissen, dass Ehrenamtliche automatisch versichert sind, wenn ihnen bei ihrer Tätigkeit etwas passiert. Im Fall eines Unfalls greift bei ihnen die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse (UK) Nord zum internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember hin.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ehrenamt. Dazu gehören auch Ortstermine, Vorbesprechungen und Vorbereitungskurse einschließlich der Hin- und Rückwege. Was im Einzelnen zu einem Ehrenamt gehört, legen die Wahlbestimmungen oder Bestellungen zum Ehrenamt fest. Die gesetzliche Unfallversicherung ist beitragsfrei.

Bei der UK Nord waren 2022 rund 67.000 Ehrenamtliche versichert, vor allem solche, die für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts in Hamburg und Schleswig-Holstein tätig waren, etwa für Gemeinden, Bezirke, Anstalten und Stiftungen. Wer für eine kirchliche Einrichtung oder einen anderen freien Träger ehrenamtlich tätig ist, steht bei der dafür zuständigen Berufs­genossenschaft unter Unfallversicherungsschutz.

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