So hilft die Unfallkasse Nord
Die Mitarbeitenden der Unfallkasse Nord fühlen mit den Opfern und Angehörigen von [Ereignis].
Um eine zeitnahe Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen, ist eine enge Zusammenarbeit der öffentlichen Leistungsträger und Institutionen von besonderer Bedeutung.
Die Unfallkasse Nord ist die koordinierende Stelle für die gesetzliche Unfallversicherung.
Wir helfen unseren Versicherten direkt und sorgen dafür, dass Versicherte anderer Unfallversicherungsträger (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) unverzüglich von der zuständigen Stelle betreut werden.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Arbeitnehmende, z. B. Verkaufspersonal, Servicekräfte, Kraftfahrer:innen, Rettungskräfte, in Einzelfällen auch Selbstständige.
- bei ihrer Tätigkeit, z. B. Erwerbsarbeit, Schul- oder Kitabesuch
- auf dem Weg von oder zu ihrer Tätigkeit
Kita-Kinder, Schüler:innen Studierende
- bei ihrer Tätigkeit, z. B. Erwerbsarbeit, Schul- oder Kitabesuch
- auf dem Weg von oder zu ihrer Tätigkeit
Bürger:innen als Ersthelfende bei dem Schadensereignis [konkretes Ereignis benennen]
Für Beamt:innen im Dienst ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Für sie greift das Dienstunfallrecht.
Umfassende Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln:
- ambulant, z. B. bei Durchgangsärztinnen und -ärzten
- stationär, z. B. in BG Kliniken und Reha-Einrichtungen
- Psychotherapeutenverfahren (sofort fünf probatorische Sitzungen)
- zahnärztliche Versorgung
- Hilfsmittelversorgung
Geldleistungen in Form von Verletztengeld und Renten
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die Unfallversicherungsträger oder die behandelnden durchgangsärztlichen Praxen veranlassen eine Vorstellung der Versicherten bei Psychotherapeut:innen, die am Verfahren beteiligt sind.