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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Ehrenamt

Ver­si­chert im Eh­ren­amt

Senioren bei ehrenamtlicher Arbeit

En­ga­giert und gut ge­schützt

Wenn Sie freiwillig oder ehrenamtlich arbeiten, sind Sie wahrscheinlich bei uns versichert – besonders, wenn Sie Ihr Ehrenamt für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (z. B. eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung) oder für die Allgemeinheit ausüben.

In­ter­es­siert am Eh­ren­amt?

Vielleicht haben auch Sie Lust, sich ehrenamtlich zu engagieren. Hier erfahren Sie mehr zum Ehrenamt in ...

Was zählt zum Eh­ren­amt?

Wer ehrenamtlich tätig ist,

  • handelt freiwillig und unentgeltlich – eine Aufwandsentschädigung zählt dabei nicht als Bezahlung
  • arbeitet in einem organisatorischen Rahmen
  • übt eine Tätigkeit aus, die anderen zugutekommt (keine Selbsthilfe)
  • hat eine Aufgabe oder ein Amt übertragen bekommen
  • Tätigkeit als Wahlhelfer:innen
  • Freiwillige in der Flüchtlingshilfe
  • Personen, die ein Mandat im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich innehaben
  • ehrenamtliche Schöffentätigkeit bei Gericht
  • Personen, die in der Elternvertretung tätig sind oder bei der Schulwegsicherung helfen
  • vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuende

Manche Gemeinden vergeben öffentliche Aufgaben an Vereine oder andere privatrechtliche Organisationen. Wer sich hier ehrenamtlich engagiert, ist bei der Unfallkasse Nord versichert.

Gewählte Ehrenamtliche (z. B.Vorstandsmitglieder) in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern, falls die Organisation ein Mitgliedsunternehmen der UK Nord ist.

Parteien und Gewerkschaften sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts. Tätigkeiten für diese Organisationen stehen deshalb nicht unter Versicherungsschutz der UK Nord.

Fly­er zum Ver­si­che­rungs­schutz

Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wichtig und sicher

Wel­che Tä­tig­kei­ten sind ver­si­chert?

Während Sie Ihr Ehrenamt ausüben, sind Sie bei der UK Nord versichert.

Das gilt zum Beispiel für

  • eine Ausschusssitzung, wenn Sie ein Mandat innehaben
  • Tätigkeiten als Wahlhelfer:innen, z. B. Stimmzettel ausgeben, Listen führen, Stimmen auszählen
  • Arbeit im Rahmen einer Bachpatenschaft
  • organisierte Aktivitäten im Auftrag der Kommune, z. B. Flüchtlings- oder Hausaufgabenhilfe
  • Elternratssitzungen, Schul- und Klassenkonferenzen
  • Einsätze und Übungen im Rahmen von Katastrophenschutz
  • Renovierung von Klassenräumen durch einen Schulverein

Auch Schulungen und Lehrgänge, die Sie für Ihr Ehrenamt besuchen sowie die direkten Wege von und zu diesen Veranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten.

Dazu gehören zum Beispiel

  • die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen
  • Essen, Trinken und Schlafen

Ak­tiv in der Flücht­lings­hil­fe

Was gilt es für den Versicherungsschutz in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zu beachten?

Nehmen Sie Kontakt auf!

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