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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Flüchtlingshilfe

Ver­si­chert in der Flücht­lings­hil­fe

junger Mann mit Kisten

Un­fall­schutz für eh­renamt­li­ches En­ga­ge­ment

Wer sich ehrenamtlich in der Integrationsarbeit und Flüchtlingshilfe engagiert, ist bei der Unfallkasse Nord gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man diese öffentliche Aufgabe von einer Kommune, einem Kreis oder direkt vom Land Schleswig-Holstein bzw. von der Stadt Hamburg übertragen bekommt.
Dies gilt ebenso bei der Übertragung der Aufgaben an Dritte durch die Stadt oder Kommunen, zum Beispiel einen Verein. Nicht unfallversichert ist rein freiwilliges Engagement ohne Auftrag oder Anbindung an öffentliche Aufgaben.

Was ist ver­si­chert?

Ehrenamtliche sind bei ihrer Tätigkeit automatisch oder über die Satzung der Unfallkasse Nord gesetzlich unfallversichert. Sie müssen sich nicht zur Unfallversicherung anmelden und auch keine Beiträge zahlen. Der Versicherungsschutz gilt für alle von offizieller Seite aus übertragenen Tätigkeiten sowie die dafür erforderlichen Wege.

Wer sich über seine Kirchengemeinde in der Flüchtlingsarbeit engagiert, ist nicht bei der UK Nord unfallversichert. Den Schutz übernimmt hier in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Webseite der VBG

In­fos der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung

Das Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Hilfe und Integration von Flüchtlingen hält viele wichtige Tipps und Informationen für Ehrenamtliche bereit.

Was ist bei ei­nem Un­fall zu tun?

Wenn Sie nach einem Unfall ärztlich versorgt werden, teilen Sie der behandelnden Person mit, dass sich der Unfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

Melden Sie den Unfall umgehend bei der Stelle, für die Sie ehrenamtlich tätig sind. Das können zum Beispiel die Stadt Hamburg, eine Kommune in Schleswig Holstein oder ein Verein sein, für den Sie sich engagieren.

Die Stelle, der Sie Ihren Unfall gemeldet haben, sendet eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Nord. Bitte nur per Post und nicht per E-Mail. Die Formulare müssen unterschrieben werden und unterliegen dem Datenschutz. Schneller geht's in unserem Extranet, wenn die unfallmeldende Stelle dafür freigeschaltet ist. 
Tipp: Drucken Sie sich ein Extra-Exemplar für sich selbst aus oder machen Sie eine Kopie.

Tipp: Auf­ga­ben und Zu­stän­dig­keit fest­hal­ten

Damit im Falle eines Unfalls alle Nachweise schnell zur Hand sind, halten Sie folgende Punkte schriftlich fest und bewahren Sie die Unterlagen gut auf:

  • Name und Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Personen
  • Zuständige Abteilung bei der Stadt/Kommune mit Personalverantwortlichkeit
  • Einsatzort und Einsatzzeit

Ihr En­ga­ge­ment

Mehr zum Thema „Freiwilliges Engagement in der Flüchtlingshilfe“ finden Sie auf dem Landesportal der Flüchtlingshilfen in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Ihr Kontakt zum Thema Flüchtlingshilfe

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