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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Weitere Versicherte

Wei­te­re Ver­si­cher­te

Herr mit grauen Haaren

Auch das ist ver­si­chert ...

Sie helfen einem Freund bei der Errichtung eines Carports und haben dabei einen Unfall? In diesem und vielen weiteren Fällen sind Sie bei der Unfallkasse Nord versichert. Dabei kommt es auf die Art und den Umfang der Tätigkeit an.

Ver­si­cher­te Per­so­nen und Tä­tig­kei­ten

Vom Jugendamt anerkannte Tagespflegepersonen sind bei der UK Nord versichert, wenn sie nur die Kinder einer Familie betreuen. Sie werden angemeldet wie eine Haushaltshilfe. Werden Kinder mehrerer Familien betreut, besteht Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Weitere InfosWebseite der BGW

Wer baut und selbst mit anpackt, kann Geld sparen. Wenn Sie dabei öffentlich geförderten Wohnraum erschaffen und Ihre Eigenleistung mindestens 1,5 Prozent der Baukosten beträgt, sind Sie bei der UK Nord versichert. Das gilt auch für Personen, die unbezahlt mithelfen. Versichert sind dabei die Vorbereitungsarbeiten, Neubauarbeiten oder der Abbruch alter Bausubstanz sowie alle direkten Wege.

Nicht versichert sind hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Renovierungsarbeiten, Kontrollen der Handwerker oder Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

Wer bei kurzen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten – zum Beispiel beim Aufbau eines Carports oder bei An- und Umbauarbeiten – unentgeltlich hilft, ist versichert. Die geplante Bauarbeit darf dabei nicht länger dauern als die im Bauhauptgewerbe geltende Wochenarbeitszeit und nicht für ein gewerbliches Bauunternehmen erfolgen.

Bauen Sie selbst, sind Sie und auch Ihre Familie nicht über die Unfallkasse Nord versichert. Auch kurze Handreichungen, wie sie unter Familienangehörigen oder Freunden üblich sind, stehen nicht unter Versicherungsschutz.

Gefangene, die im Freiheitsentzug wie Beschäftigte tätig werden, sind versichert. Das gilt auch für Beschäftigungen, die von der Staatsanwaltschaft oder der Jugendbehörde angeordnet wurden, zum Beispiel in einer Werkstatt der Justizvollzugsanstalt. Personen im Freigang, die in einem Unternehmen außerhalb der JVA arbeiten, sind über das Unternehmen versichert.

Wenn Sie wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf unsere Kosten behandelt werden, sind Sie bei uns versichert. Auch die Teilnahme an einer von uns geförderten Präventionsmaßnahme oder an einer von uns veranlassten beruflichen Rehabilitation gehört dazu.

Personen, die in einem unserer Mitgliedsunternehmen wie Beschäftigte tätig werden, sind bei uns versichert. Die Tätigkeit muss dabei dem Unternehmen dienen und dem Willen des Unternehmens entsprechen. Außerdem muss es sich um eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handeln. Versichert sind zum Beispiel die freiwillige Hilfe im Auftrag von Schulen – etwa bei Renovierungsarbeiten oder Klassenreisen oder die freiwillige Pflege von Grünanlagen einer Gemeinde.

Bleiben Sie in Kontakt!

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