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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Digitaler Lohnnachweis

Di­gi­ta­ler Lohn­nach­weis

So über­mit­teln Sie den di­gi­ta­len Lohn­nach­weis

Der elektronisch übermittelte digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit ihm melden Sie oder eine von Ihnen beauftragte dritte Stelle (z. B. Ihre Steuerberatung) die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Angestellten über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal an uns.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der DGUV.


Webseite der DGUV

Ach­tung, Mel­de­frist ist der 16. Fe­bruar!

Wir benötigen den digitalen Lohnnachweis immer bis zum 16. Februar des Folgejahres.

Liegt uns dieser dann nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig vor, müssen wir die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten schätzen.

Di­gi­ta­ler Lohn­nach­weis in 3 Schrit­ten

Zuerst rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das zu meldende Jahr ab.

Hierfür brauchen Sie folgende Daten:

  • Betriebsnummer der Unfallkasse Nord (BBNRUV): 16716004
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Bitte tragen Sie außerdem dafür Sorge, dass die Zuordnungen aller Beschäftigten zur jeweils einschlägigen Gefahrtarifstelle aktuell und korrekt sind. 

 

Versenden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Bei Erhalt bekommen Sie von uns eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm.

Ihr Unternehmen hat mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung?
Dann muss jede Stelle einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Wir benötigen für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis. Für die Beitragsberechnung im Beitragsbescheid werden diese dann von uns zusammengefasst.

In­for­ma­ti­on zur Mel­dung der Ar­beits­stun­den

Informationsblatt zur Unterstützung der Meldung der beitragsrelevanten Arbeitsstunden im elektronischen Lohnnachweis.

Mel­dung mit dem SV-Mel­de­por­tal

Sie wollen Beschäftigte anmelden, nutzen aber keine Entgeltsoftware? Dann nutzen Sie
das SV-Meldeportal.

Über diese Webseite können Sie die Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

  SV- Meldeportal aufrufen

 

Hinweis: Bisher konnte die Übermittlung über sv.net erfolgen. Ab dem 02. Januar 2024 steht Ihnen sv.net aber nur noch mit einem eingeschränkten Funktionsumfang zur Verfügung. (Ausfüllhilfe sv.net). Demnächst wird sv.net durch das SV-Meldeportal ersetzt und das sv.net wird komplett abgeschaltet. Daher sollten Sie sobald wie möglich auf das SV-Meldeportal umsteigen.

Kur­z­an­lei­tung SV-Mel­de­por­tal

Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im
SV-Meldeportal

Nehmen Sie Kontakt auf!

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