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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Beschäftigte

Ver­si­che­rung für Be­schäf­tig­te

junge blonde Frau

Ver­si­chert im öf­f­ent­li­chen Di­enst und in Pri­vat­haus­hal­ten

Die Unfallkasse Nord ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die in Schleswig-Holstein und Hamburg in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeiten. Diese Personengruppen sind automatisch bei uns versichert. Ausgenommen sind Beamt:innen; sie sind nicht bei uns versichert. Im Falle eines Dienstunfalls greift bei ihnen die Heilfürsorge ihres Dienstherrn.

Was sind Unternehmen des öffentlichen Dienstes?

Schon ge­wusst?

Auch Beschäftigte in Privathaushalten sind bei uns versichert.

Wann sind Be­schäf­tig­te ver­si­chert?

Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen.

Dazu gehören:

  • der direkte Weg von oder zur Arbeitsstätte
  • Betriebswege
  • Außendienste und Dienstreisen
  • betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern)
  • Betriebssport, der dem Ausgleich dient und keinen Wettkampfcharakter hat

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie

  • Essen und Trinken
  • Schlafen
  • die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen

Wir helfen Ihnen gern weiter.

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