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Ein­heit­li­che Un­ter­neh­mens­num­mer

Un­ter­neh­mens­num­mer statt Mit­g­lieds­num­mer

Zum 1. Januar 2023 haben die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern erhalten. Diese lösen die bisherigen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.

Gut zu wis­sen ...

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern.

Die ersten zwölf Ziffern kennzeichnen den Unternehmer oder die Unternehmerin und bestehen aus einer zufällig generierten Ziffernfolge.

Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das oder die dazugehörigen Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Inhaberschaft unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden interne Prozesse sowie die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert.

Es entsteht eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird.

Hat Ihr Unternehmen seine neue Unternehmensnummer erhalten, erfolgt die gesamte Kommunikation nicht mehr mit der alten Mitgliedsnummer, sondern über die neue Unternehmensnummer. Das gilt beispielsweise für den digitalen Lohnnachweis/ das UV-Meldeverfahren und den Stammdatendienst.

Seit Herbst 2022 erfolgt die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen automatisch: Unsere Mitgliedsunternehmen haben neben der neuen Unternehmensnummer bereits weitere Informationen dazu erhalten.

Noch Fra­gen?

Viele weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen erhalten Sie auf der Webseite der DGUV.

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