Unsere Aufgaben
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord berät und informiert in Schleswig-Holstein die Betriebe und ihre Beschäftigten zu den Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz. Die Einhaltung wird von ihr kontrolliert.
Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind zum Beispiel
- die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe
- die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern.
Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Betriebe in Schleswig-Holstein im Einsatz:
- beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
- erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes
- bearbeiten Anträge auf Zulassung einer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 17 Abs. 2 MuSchG oder einer Kündigung von Arbeitnehmer/innen während der Elternzeit nach § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG
- kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften
- überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung
- überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung
- überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung
- führen im Rahmen der Überwachung orientierende Messungen am Arbeitsplatz durch
- führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.
Grundlage dafür sind zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht, das Biostoffrecht und Sprengstoffrecht.