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Unsere Aufgaben

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord berät und informiert in Schleswig-Holstein die Betriebe und ihre Beschäftigten zu den Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz. Die Einhaltung wird von ihr kontrolliert.

Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind zum Beispiel

  • die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben,
  • der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
  • der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe
  • die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern.

Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Betriebe in Schleswig-Holstein im Einsatz: 

  • beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
  • erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes
  • bearbeiten Anträge auf Zulassung einer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 17 Abs. 2 MuSchG oder einer Kündigung von Arbeitnehmer/innen während der Elternzeit nach § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG
  • kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften
  • überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung
  • überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung
  • überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
  • überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung
  • führen im Rahmen der Überwachung orientierende Messungen am Arbeitsplatz durch
  • führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.

Grundlage dafür sind zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht, das Biostoffrecht und Sprengstoffrecht.

 

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