Mitteilungen der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen wurde die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung nicht über den 25.Mai 2022 hinaus verlängert.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereit, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz. (FAQ)
BAuA: FAQ u.a. zu Gesundheitsfürsorge, Schutzausrüstung, technischen und personenbezogenen Maßnahmen
Antworten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Gesundheitsfürsorge, Laboratorien, Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln und zu besonderen technischen Maßnahmen sowie zu personenbezogenen Maßnahmen
Impfungen
Angebot mobiler Impfteams in Betrieben
Bei Interesse melden Sie Ihren Betrieb bitte unter impfteams(at)sozmi.landsh.de mit dem Meldeformular an. Die Voraussetzungen zur Durchführung einer mobilen Impfaktion sind in der Checkliste aufgeführt.
Arbeitszeitgesetz
zurzeit keine aktuellen Informationen
Zusammenarbeit mit Dritten
Hinweise für Beschäftigte zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Variante
Hinweise in Deutsch bitte hier klicken
Hinweise in Polnisch bitte hier klicken
Hinweise in Rumänisch bitte hier klicken
Hinweise in Russisch bitte hier klicken
Arbeitsschutzgesetz - Einsatz und Unterbringung von Beschäftigten
zurzeit keine aktuellen Informationen
Mutterschutz
Merkblatt für Arbeitgeber zur Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit Coronavirus SARS-CoV-2/auf eine COVID-19-Erkrankung vom 25.05.2022, herausgegeben vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 vom 24.02.2021, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV für schwangere und stillende Frauen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Website des Ausschusses für Mutterschutz beim Bundesamt für Familie und zivile Angelegenheiten (BAFzA)
Infektionsschutz
zurzeit keine aktuellen Informationen
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Internetseiten der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Branchenspezifische Handlungsanleitungen und Hinweise für Unternehmen, Verwaltungen und Bildungeinrichtungen zum Umgang mit SARS-CoV-2