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Wann sind Blut- und Organspender versichert?

Menschen, die Blut, Organe oder körpereigenes Gewebe, zum Beispiel Knochenmark spenden, sind versichert. Dieser Versicherungsschutz umfasst Tätigkeiten, die direkt mit der Spende im Zusammenhang stehen. Unter Versicherungsschutz stehen aber auch

  • eintretende Komplikationen
  • Wege, die mit der Spende zusammenhängen.
    Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel die Eigenblutspende.

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