Wann sind Haushaltshilfen versichert?
Putzen, waschen, Kinder hüten...
Das Hauspersonal ist bei allen Tätigkeiten für den Privathaushalt der Arbeit gebenden Person versichert.
Außerdem auch:
- auf den direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte
- bei Tätigkeiten außerhalb des Haushaltes, zum Beispiel Einkaufen, Abholen der zu betreuenden Kinder oder Gartenarbeit. Denn diese Tätigkeiten kommen dem Haushalt der Arbeit gebenden Person zugute.
Nicht versichert sind:
eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.
Ebenfalls nicht versichert sind beispielsweise:
- Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt,
- Nachbarschaftshilfe,
- im Haushalt lebende Angehörige sowie
- reine Gefälligkeitsleistungen ohne den Charakter eines Beschäftigungsverhältnisses.