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Wann sind Haushaltshilfen versichert?

Putzen, waschen, Kinder hüten...

Das Hauspersonal ist bei allen Tätigkeiten für den Privathaushalt der Arbeit gebenden Person versichert.

Außerdem auch:

  • auf den direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte
  • bei Tätigkeiten außerhalb des Haushaltes, zum Beispiel Einkaufen, Abholen der zu betreuenden Kinder oder Gartenarbeit. Denn diese Tätigkeiten kommen dem Haushalt der Arbeit gebenden Person zugute.

Nicht versichert sind:

eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

Ebenfalls nicht versichert sind beispielsweise:

  • Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt,
  • Nachbarschaftshilfe,
  • im Haushalt lebende Angehörige sowie
  • reine Gefälligkeitsleistungen ohne den Charakter eines Beschäftigungsverhältnisses.

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