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UV-Meldeverfahren in Privathaushalten

Eine Gute Nachricht: Die Unfallkasse Nord erwartet für Privathaushalte keinen Digitalen Lohnnachweis.

Privathaushalte sind von der Teilnahme an dem neuen Digitalen Lohnnachweisverfahren befreit. Der Beitrag für eine Haushaltshilfe wird auch weiterhin nach der Anzahl der Beschäftigungstage jährlich erhoben.

Muss ich als Privathaushalt überhaupt etwas machen?

Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.

Woher bekomme ich die Daten für den Stammdatenabgleich?

Die Zugangsdaten (Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, Ihre Mitgliedsnummer, PIN) erhalten Sie von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wie kann ich die Unfallkasse Nord über Änderungen informieren?

Informieren Sie uns einfach per E-Mail oder postalisch über Änderungen zu den Beschäftigungstagen, die aktuelle Anzahl der Hilfen oder Abmeldungen von Hauspersonal.  

Unfallkasse Nord
Spohrstr. 2
22083 Hamburg

E-Mail: Haushaltshilfen(at)uk-nord.de

Haben Sie Fragen zum Stammdatenabruf?

Nutzen Sie zur Unterstützung das hier angebotene Self Service Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Webcode

Webcode dieser Seite:P00728

Mehr Informationen

Kontakt

  • Laura Stahlbock
    Tel.: 040 2 71 53 - 425
    E-Mail
  • Susan Meß
    Tel.: 0431 6407-510
    E-Mail

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