Haushaltshilfen
Beschäftigte in Privathaushalten sind bei der Unfallkasse Nord versichert. Dazu gehören Hilfen im Haushalt, Putzhilfen, Babysittende, Gärtnernde. Für den Unfallversicherungsschutz gelten zwei Voraussetzungen: Die Hilfe muss regelmäßig im fremden Haushalt arbeiten und ist mit der haushaltsführenden Person nicht verwandt oder verschwägert.
Achtung: Wer eine Hilfe in seinem Privathaushalt beschäftigt, muss sie gegen Arbeitsunfälle versichern.
Für den Unfallversicherungsschutz ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Eine private Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen nicht.