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Haushaltshilfen

Beschäftigte in Privathaushalten sind bei der Unfallkasse Nord versichert. Dazu gehören Hilfen im Haushalt, Putzhilfen, Babysittende, Gärtnernde. Für den Unfallversicherungsschutz gelten zwei Voraussetzungen: Die Hilfe muss regelmäßig im fremden Haushalt arbeiten und ist mit der haushaltsführenden Person nicht verwandt oder verschwägert.

Achtung: Wer eine Hilfe in seinem Privathaushalt beschäftigt, muss sie gegen Arbeitsunfälle versichern.

Für den Unfallversicherungsschutz ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Eine private Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen nicht.

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