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Unfallversicherungsschutz und Prävention bei der Flüchtlingshilfe

Bitte beachten Sie: Die Inhalte auf dieser Seite werden laufend ergänzt.

Unsere Info-Telefonnummer:  0431 6407-0
Für Ihre Fragen zur Unfallversicherung im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe, zum Beispiel zum Unfallversicherungsschutz der Freiwilligen in der Flüchtlingshilfe oder zum Unfallversicherungsschutz von Flüchtlingen in Praktika und in Beschäftigung.

Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe ist versichert, wenn eine Kommune oder ein Kreis in Schleswig-Holstein, das Land selbst oder die Freie und Hansestadt Hamburg den Auftrag gibt.

Menschen, die sich ehrenamtlich in der Integrationsarbeit engagieren, sind bei der Unfallkasse (UK) Nord gesetzlich unfallversichert, wenn sie von einer Kommune etc. in Schleswig-Holstein oder der Stadt Hamburg mit den entsprechenden Aufgaben konkret beauftragt werden. Außerdem besteht der Unfallversicherungsschutz, wenn Bürgerinnen und Bürger öffentliche Aufgaben übertragen bekommen. Dies gilt ebenso, wenn die Kommune, der Kreis, das Land oder die Stadt Hamburg die Aufgaben an Dritte übertragen. Das kann zum Beispiel ein Verein sein. Nicht unfallversichert ist rein freiwilliges Engagement ohne Auftrag oder Anbindung an öffentliche Aufgaben.

Ehrenamtliche sind bei ihrer Tätigkeit automatisch oder über die Satzung der Unfallkasse Nord gesetzlich unfallversichert. Sie müssen sich nicht zur Unfallversicherung anmelden und auch keine Beiträge zahlen. Der Versicherungsschutz gilt für alle von der Kommune, dem Kreis oder dem Land bzw. der Stadt Hamburg übertragenen Tätigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst auch die für die Tätigkeit erforderlichen Wege. Wer sich über seine Kirchengemeinde in der Flüchtlingsarbeit engagiert, ist nicht bei der UK Nord, sondern in der Regel über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert.

Tipp: Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger sollten schriftlich namentlich und kurz mit ihren Aufgaben erfasst werden. Außerdem sollte festgehalten werden, welche Abteilung der Kommune zuständig ist und die Personalverantwortung übernimmt. Im Falle eines Unfalls kann man den Nachweis für die ehrenamtliche Tätigkeit einfacher erbringen. Solche Unterlagen sollten aufgehoben werden.

Für ehrenamtlich Tätige/Kommunen: Was ist bei einem Unfall zu tun?
Unfälle passieren, auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Wenn es dazu kommt, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Im Zuge der ärztlichen Versorgung nach einem Unfall teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass sich der Unfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.
  • Melden Sie den Unfall umgehend bei der Stelle, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
  • Diese Stelle sendet eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Nord. Zu den Unfallanzeigeformularen kommen Sie hier.
    Bitte beachten Sie: Da die Formulare unterschrieben werden müssen und dem Datenschutz unterliegen, können Sie nur per Post versendet werden, nicht per E-Mail. Tipp: Drucken Sie sich ein Exemplar für sich selber aus oder machen Sie eine Kopie.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite für Ehrenamtlich Tätige.

 

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Externe Links

Publikationen

  • Vermeidung von Infektionsgefahren für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen beim Umgang mit asylsuchenden Personen
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  • Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wichtig und sicher!
    PDF herunterladen  > PDF bestellen

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