Ehrenamtlich tätige und bürgerschaftlich engagierte Menschen
Viele Menschen, die freiwillig oder ehrenamtlich arbeiten, sind bei uns versichert. Dies betrifft besonders diejenigen, die für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (z.B. eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung) oder für die Allgemeinheit unentgeltlich tätig werden. Eine Aufwandsentschädigung ist kein Entgelt.
Wer ehrenamtlich tätig ist,
- handelt freiwillig und unentgeltlich
- arbeitet in einem organisatorischen Rahmen
- ihre oder seine Tätigkeit kommt anderen zu Gute (keine Selbsthilfe)
- ihr oder ihm wird eine Aufgabe („Amt“) übertragen.
Hierzu zählen zum Beispiel
- Freiwillige, die im Auftrag ihrer Kommune oder ihres Kreises in Schleswig-Holstein, des Landes selbst oder der Freien und Hansestadt Hamburg in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Lesen Sie auf unserer Infoseite mehr zur Unfallversicherung der Freiwilligen in der Flüchtlingshilfe und dazu, was Kommunen beim Einsatz der Freiwilligen beachten müssen.
- Mandatsträger im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich, etwa Abgeordnete zur Bezirksversammlung
- ehrenamtliche Richterinnen, Richter, Schöffinnen und Schöffen
- gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen
- Wahlhelfer
- Elternvertreter und Schülerlotsen
- vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuerinnen und Betreuer
Manche Gemeinden vergeben öffentliche Aufgaben an Vereine oder andere privatrechtliche Organisationen. Wer sich in einem Verein bürgerschaftlich engagiert, der bestimmte Aufgaben im Auftrag der Kommune erfüllt, ist bei der Unfallkasse Nord versichert. Beispiele: Eine Jugendgruppe übernimmt im städtischen Auftrag eine "Bachpatenschaft". Ein privater Verein kümmert sich im Auftrag des Kreises um die Sprachförderung von Kindern aus Zuwandererfamilien.
Parteien und Gewerkschaften sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts. Tätigkeiten für diese Organisationen stehen deshalb nicht unter Versicherungsschutz.
Freiwillig versichern können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel Vorstandsmitglieder. Voraussetzung: Die Organisation ist bei der UK Nord versichert.
Wann sind Ehrenamtliche/freiwillig tätige Menschen versichert?
Bei der Ausübung ihres Ehrenamtes sind ehrenamtlich tätige Menschen versichert. Hierzu zählen zum Beispiel
- die Ausschusssitzung eines Mandatsträgers
- Arbeiten im Rahmen einer Bachpatenschaft
- organisierte Aktivitäten im Auftrag der Kommune etc.
im Rahmen der Flüchtlingshilfe, z.B. Kleiderspenden sortieren,
Hausaufgabenhilfe - Elternratssitzungen, Schul- und Klassenkonferenzen
- Einsätze und Übungen von Katastrophenschutzhelfern
- Renovierung von Klassenräumen durch einen Schulverein
Auch die mit dem freiwilligen Engagement zusammenhängenden Schulungen, Lehrgänge und direkten Wege stehen unter Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.