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Beschäftigte

Eine große Gruppe unserer Versicherten sind die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden der

  • Behörden, Ämter und Dienststellen der Kommunen und Länder
  • Schulen, Hochschulen und Universitäten
  • Unternehmen und Betriebe, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das jeweilige Bundesland, Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen überwiegend beteiligt sind

Auch Beschäftigte in Privathaushalten sind bei uns versichert.

Für Beamte gelten beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften. Deshalb sind sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wann sind Beschäftigte versichert?

Versicherungsschutz besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem Zusammenhang stehen sowie

  • auf direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte und auf Betriebswegen
  • im Außendienst und auf Dienstreisen
  • bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie zum Beispiel offiziellen Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern
  • beim Betriebssport, der dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

 

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