Leistungen
Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, sind wir Ansprechpartner sowohl für den Bereich der Rehabilitation als auch für den Bereich der finanziellen Entschädigung. Hierbei gilt der Grundsatz
Rehabilitation vor Rente
Das bedeutet, dass wir sofort und mit allen geeigneten Mitteln dafür Sorge tragen, dass die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit soweit wie möglich – am besten vollständig – beseitigt werden. Das hierfür erforderliche Rehabilitationsmanagement erstreckt sich nicht nur auf die medizinische Versorgung, sondern auch auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie die finanzielle Absicherung unserer Versicherten während dieser Zeit.