Persönliches Budget
Viele Leistungen können wir unseren Versicherten auf Antrag auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewähren. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. Januar 2008.
Ziel des Persönlichen Budgets ist es, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu stärken. Sie erhalten so die Möglichkeit, Leistungen flexibel und Ihren Bedürfnissen angepasst in Anspruch zu nehmen. Natürlich darf die Qualität der Leistungen darunter nicht leiden und es dürfen auch keine höheren Kosten entstehen.
Die Gewährung eines persönlichen Budgets kommt unter anderem in Frage bei:
- Regelmäßig wiederkehrenden Fahrtkosten, z.B. bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder auch für Arztfahrten
- Pflegeleistungen
- Leistungen zur Teilhalbe zum Leben in der Gemeinschaft, z.B. Haushaltshilfe, Rehabilitationssport oder auch Erholungsaufenthalte
- Kosten der Kinderbetreuung
- Lernhilfen für verletzte Schülerinnen und Schüler
Das Budget kann mehrere Leistungen zusammenfassen.
Über die Gewährung des persönlichen Budgets wird ein Vertrag geschlossen, der die Art der Leistungen und den Umfang, das Ziel sowie alle sonstigen wichtigen Punkte festlegt. Natürlich hat das Persönliche Budget auch für beide Seiten den Vorteil, dass Einzelabrechnungen mit entsprechenden Nachweisen nicht mehr vorgenommen werden müssen.
Haben Sie Fragen zu dieser Möglichkeit der Leistungserbringung? Dann sprechen Sie uns gern an.