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Seit 50 Jahren sicher lernen. Schülerunfallversicherung feiert Jubiläum.

Zwei Schülerinnen mit medizinischen Gesichtsmasken machen einen coronakonformen Ellbogencheck im Klassenraum. Quelle: Halfpoint-stock.adobe.com

Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie

Ob im Klassenzimmer, Hörsaal oder Bewegungsraum: Kita-Kinder, Schüler und Studierende im Norden lernen sicher. Denn sie sind über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert. Am 1. April 2021 feiert sie ihr 50-jähriges Jubiläum.

Die Schülerunfallversicherung bedeutet seit 50 Jahren ein Stück Sicherheit und Verlässlichkeit für Eltern, wenn ihr Kind in der Kita, Schule oder Uni verunglückt“, sagt Jan Holger Stock, Geschäftsführer der Unfallkasse (UK) Nord. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in Schleswig-Holstein und Hamburg. Übrigens sind auch die Wege zur Bildungseinrichtung und zurück nach Hause versichert.

Kommt es zu einem Unfall in der Bildungseinrichtung, übernimmt die Schülerunfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung, die verschiedenen Schritte der Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine (lebenslange) Rente. Das Dienstleistungsspektrum schließt die Unfallprävention ein.

Unfälle rückläufig

Bei der UK Nord sind rund 200.000 Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, 645.000 Schülerinnen und Schüler sowie 174.000 Studierende versichert. Generell sinkt die Zahl der Unfälle in den Bildungseinrichtungen. In Hamburg und Schleswig-Holstein verunglückten 2019 rund 77.500 junge Versicherte während des Besuchs ihrer Kita, Schule oder Uni. 6.500 Unfälle ereigneten sich auf den Hin- und Rückwegen, auch hier herrscht eine rückläufige Tendenz. Für das Jahr 2020 erwartet die UK Nord pandemiebedingt weniger Unfälle, die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.

Bundesgerichtshof gab den Anstoß

Anstoß zur Gründung der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gab ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1967. Damals hatte eine Schülerin einen schweren Turnunfall erlitten, aufgrund der damaligen Rechtslage konnte der Schülerin keine Entschädigung gewährt werden. „Das hat sich mit dem ‚Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten‘ vom 1. April 1971 zum Glück geändert“, berichtet UK Nord-Geschäftsführer Jan Holger Stock.

Konstanter Faktor in sich verändernden Bildungswelten

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung ist zwar „schon“ 50 Jahre alt, doch sie bleibt mit ihren Versicherten jung. Wenn zum Beispiel der Schulsport mit neuen Sportarten aufgepeppt wird, kümmert sich die Prävention der UK Nord darum, dass bei allem Spaß die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler nicht zu kurz kommt. Bildungswelten wandeln sich, die Schülerunfallversicherung geht mit und bleibt sich in ihrem Kern „Leistungen mit allen geeigneten Mitteln“ doch treu.

Infos zur gesetzlichen Schülerunfallversicherung für Schülerinnen, Schüler und Studierende hier.

Infos zur gesetzlichen Schülerunfallversicherung für Kinder in Tagespflege und Tageseinrichtungen hier.

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