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Ertrinkungsunfälle: Retter sind automatisch versichert

Holzsteg am Plöner See

Holzsteg am Plöner See

In der Sommerzeit kommt es an Meer und Seen immer wieder zu tragischen Schwimmunfällen. Gut zu wissen für alle, die versuchen, Ertrinkende zu retten: Sie stehen bei ihrem Einsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilt die Unfallkasse (UK) Nord anlässlich mehrerer Ertrinkungsunfälle in Schleswig-Holstein und Hamburg mit. Die UK Nord ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Ersthelfende, private Retterinnen und Retter in beiden Bundesländern.

„Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn sich ein Mensch bei einer Rettungshandlung verletzt“, sagt Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nord. Ersthelfende, Retterinnen und Retter sind automatisch versichert: „Der Versicherungsschutz wird in dem Moment wirksam, in dem jemand aktiv ins Geschehen eingreift“, erklärt Martin Kunze. Und: „Wer versichert ist, erhält umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regelleistungen für Versicherte sind identisch mit denen, die einem Versicherten nach einem Unfall bei der Arbeit zustehen.“

Hinter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende, Retterinnen und Retter steht ein Grundsatz des Sozialgesetzbuchs: Privatpersonen, die sich bei Not- und Gefahrensituationen für andere einsetzen, sollen abgesichert sein, wenn sie bei ihrem Einsatz verunglücken. Zuständig ist jeweils die Unfallkasse oder Gemeinde-Unfallversicherungsverbände des Bundeslandes, in dem die Hilfe geleistet wurde.

Die Unfallkassen gehen jedem Hinweis auf eine Hilfeleistung nach, beispielsweise nach einem Anruf oder aufgrund von Presseberichterstattung. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Deshalb sollten Polizeiprotokolle oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden, sofern sie vorhanden sind.

Das müssen Sie bei der Rettung Ertrinkender beachten

Vor der Rettung eines Ertrinkenden muss Hilfe per Handy herbeigerufen werden (Telefonnummer 112), damit die Rettung durch professionelle Hilfe unterstützt werden kann. Sollten Sie selbst einen Rettungsversuch unternehmen, ist es wie bei jedem Notfall wichtig, auf den Eigenschutz zu achten. Schätzen Sie selbst ab, ob Ihre körperliche Konstitution und Ihre Kenntnisse in der Wasserrettung ausreichen, um eine Person mittels Schleppgriff an den Strand zu bringen. In Panik geratene Personen können durch Umklammerung ihre Retterin, ihren Retter in Gefahr bringen. Schätzen Sie die Situation im Wasser ab: Im Meer können Unterströmungen Retter und Ertrinkenden in Richtung offene See ziehen. Hohe Wellen erschweren den Rettungsvorgang zusätzlich.

Mehr Informationen zum Unfallversicherungsschutz von Ersthelfenden, Retterinnen und Rettern

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