Fragen zur Schutzausrüstung – PSA / MNS
Können Atemschutz-Masken ohne CE-Kennzeichnung während der Corona-Epidemie auf Wirksamkeit getestet werden?
Wenn Atemschutz-Masken nicht mit einem CE-Kennzeichen für den europäischen Handelsmarkt versehen sind, kann der Gesundheitsdienst FFP2-Atemschutzmasken im Schnelltest auf ihre Tauglichkeit als FFP2-Maske beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) oder der DEKRA prüfen lassen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die CE-geprüften Atemschutzmasken nicht mehr erhältlich sind und auf andere Hilfsmittel ausgewichen werden muss.
Weiterführender Link:
https://www.sifa-sibe.de/aktuelles/atemschutzmasken-ohne-ce- kennzeichnung/?utm_medium=email&utm_source=konradin&utm_term=konradin&ut m_content=Atemschutzmasken%2B%2B%2BIsolation%2B%2B%2BKassenpersonal &utm_campaign=Sicherheitsbeauftragter+Newsletter
Geeignete Prüfstellen
Zunächst können die folgenden Stellen nach dem vorliegenden Prüfgrundsatz arbeiten:
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin
Email : ifa@dguv.de
Website : www.dguv.de/ifa
DEKRA Testing and Certification GmbH
Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart
Email : DTC-Certification-body(at)dekra.com
Website : www.dekra-testing-and-certification.de