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UK Nord – Mindeststandards der Prävention

UK Nord – Mindeststandards der Prävention

Im Jahre 2020/2021 gab es aufgrund der Corona-Arbeitsschutzvorschriften seitens der Unfallversicherungsträger für verschiedene Versichertengruppen spezielle Mindeststandards der Prävention – zur Sicherheit und Gesundheit. Seit März 2022 hat die Bundesregierung diese Vorschriften der Entwicklung angepasst und der BMAS hat dementsprechend die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung novelliert: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-maerz-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Ablauf 25. Mai 2022). Die Verordnung formuliert in den Paragrafen § 2 ff nunmehr Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Die Kernelemente sind die

 

  • betriebliche Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Umsetzung spezieller Schutzmaßnahmen
  • Aktualisierung des betrieblichen Hygienekonzeptes  
  • Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

 

Die BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat hierzu eine Handlungshilfe veröffentlicht „BAuA Handlungsempfehlung SARS-CoV-2

23.02.2022“ https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.pdf?__blob=publicationFile&v=20&msclkid=63019c9ca9e411ec823b8550e84af102

 

Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sollte sich insbesondere an der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel orientieren https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=21 . Zwar wird die bisherige Fassung vom 24.11.2021 derzeit beim BMAS auf den neuesten Stand überarbeitet; aber die bisherige Regel gibt dennoch eine gute Orientierung zu den Prüfpunkten der Gefährdungsbeurteilung und möglichen Schutzmaßnahmen bzw. dem erforderlichen Hygienekonzept.

 

Die VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft gibt gute Hinweise der zum betrieblichen Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung_node.html Zur praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hat die VBG eine übersichtliche „Online-Arbeitshilfe“ veröffentlicht https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilungs-Erg%C3%A4nzung_Coronavirus_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=18 .

 

Zum Thema der „Informationspflicht zum Impfen (Corona)“ seitens der Arbeitgebenden hat die DGUV zwei Merkblätter veröffentlicht:

 

 

Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, des Hygienekonzeptes und der betrieblichen Schutzmaßnahmen sollte sich einerseits an den Corona-Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften und Informationen der Unfallversicherungsträger orientieren. Zum anderen aber auch die betrieblichen Besonderheiten, bekannte Impfquoten, Corona-Risikopersonen, Schwangerschaften, Erkrankungsrate im und außerhalb des Betriebes sowie die kommunalen Vorgaben des Kreises / Bezirkes sowie Städten und Gemeinden berücksichtigen. Für die Orientierung zur regionalen Entwicklung der Corona-Fallzahlen bieten sich im Internet verschiedene Websites an. Beispiel für eine ortsbezogene Übersichtsdarstellung: https://covid-karte.de/ (letzteres ist keine Web-Site des RKI - Robert Koch-Institutes – Disclaimer – Der vorgenannte Link ist in keiner Weise mit dem RKI verbunden, aber es werden offizielle RKI Daten geladen. Keine Garantien für Richtigkeit der dort dargestellten Daten). Durch eine hohe Impfquote unter den Beschäftigten und eine sinnvolle Kombination der Schutzmaßnahmen einschließlich der Testung und AHA+L unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse und Anforderungen vor Ort wird ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

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