Kosten und Antragsverfahren
Die Kosten für Aus- und Fortbildungen im Rahmen der „Grundsätzen der Prävention“ (5 % bzw. 10 % der anwesenden Versicherten) werden von der UK Nord getragen:
Bitte einen schriftlichen Antrag mit der Angabe
- Anzahl der regelmäßig anwesenden Beschäftigten
- Anzahl der Ersthelfer mit gültiger Ausbildung
- Anzahl der gewünschten Ausbildung getrennt nach Grundausbildung und Erste-Hilfe-Training einreichen.
Sie erhalten anschließend eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie dann bei der von Ihnen ausgewählten Organisation abgeben. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der UK Nord und der Erste-Hilfe-Organisation.