Sie wollen immer auf dem Laufenden bleiben?

Kein Problem, unser Webmagazin "sicher & gesund im Norden"
bietet Ihnen den schnellen Check - rund um Arbeit, Gesundheit, Unfallversicherung
in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Hier kostenfrei den Newsletter zum Magazin abonnieren und nichts mehr verpassen.

Dieses Fenster nicht mehr anzeigen

Navigation

Informationen
kompakt

  • für Unternehmen
  • für Kitas
  • für Schulen

Servicebereich

Inhalt

English

Telefonnummer für Betroffene des Messerangriffs in der Regionalbahn Kiel - Hamburg am 25. Januar 2023, Brokstedt

 

Die Unfallkasse Nord koordiniert die Versorgung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkasse Nord fühlen mit den Opfern und Angehörigen  des Messerangriffs in der Regionalbahn am 25. Januar. Die Unfallkasse Nord ist die koordinierende Stelle der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir helfen Ihnen direkt und sorgen auch dafür, dass Versicherte anderer Unfallversicherungsträger (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) unverzüglich von der zuständigen Stelle betreut werden.

Sie erreichen uns während unserer Servicezeiten montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 15 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr unter 0431-6407-0.
Für alle Betroffenen besteht weiterhin die Möglichkeit einer psychosozialen Unterstützung.

 

Ihre Fragen, unsere Antworten

Für wen ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z. B. Verkaufspersonal, Servicekräfte, Kraftfahrerinnen und -fahrer, Rettungskräfte, in Einzelfällen auch Selbstständige.
        - bei ihrer Tätigkeit, z. B. Erwerbsarbeit, Schul- oder Kitabesuch
        - auf dem Weg von oder zu ihrer Tätigkeit

Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende
        - bei ihrer Tätigkeit, z. B. Erwerbsarbeit, Schul- oder Kitabesuch
        - auf dem Weg von oder zu ihrer Tätigkeit

Bürgerinnen und Bürger als Ersthelfende bei dem Messerangriff im Regionalzug von Kiel nach Hamburg am 25.Januar 2023, Brokstedt

Für Beamtinnen und Beamte im Dienst ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Für sie greift das Dienstunfallrecht.

Was umfasst der Unfallversicherungsschutz für Versicherte?

Umfassende Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln:
        - ambulant, z. B. bei Durchgangsärztinnen und -ärzten
        - stationär, z. B. in BG Kliniken und Reha-Einrichtungen
        - Psychotherapeutenverfahren (sofort fünf probatorische Sitzungen)
        - zahnärztliche Versorgung
        - Hilfsmittelversorgung

Geldleistungen in Form von Verletztengeld und Renten

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Wo bekomme ich psychologische Hilfe?

Die Unfallversicherungsträger oder behandelnden Durchgangsärzte und -ärztinnen veranlassen eine Vorstellung der Versicherten bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die am Verfahren beteiligt sind. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen unser Infotelefon 0431 6407-111.

Webcode

Webcode dieser Seite:P00978

Servicenavigation