Selbstverwaltung
Die Unfallkasse Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Politik der UK Nord wird von ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten gestaltet. Nicht von allen zusammen, sondern von ihren Vertreterinnen und Vertretern in den paritätisch besetzten Selbstverwaltungsorganen: der Vertreterversammlung und dem Vorstand.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich. In beiden Selbstverwaltungsorganen wechselt der Vorsitz jährlich zum 1. Januar zwischen Versicherten- und Arbeitgeberseite. Die Aufgaben der Organe regelt die Satzung (siehe Infokasten „Satzung“).
Die UK Nord hat drei Organe: