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Selbstverwaltung

Die Unfallkasse Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Politik der UK Nord wird von ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten gestaltet. Nicht von allen zusammen, sondern von ihren Vertreterinnen und Vertretern in den paritätisch besetzten Selbstverwaltungsorganen: der Vertreterversammlung und dem Vorstand.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich. In beiden Selbstverwaltungsorganen wechselt der Vorsitz jährlich zum 1. Januar zwischen Versicherten- und Arbeitgeberseite. Die Aufgaben der Organe regelt die Satzung (siehe Infokasten „Satzung“).

Die UK Nord hat drei Organe:

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