Arbeits- und Wegeunfall
Eine wichtige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.
Unfälle oder Erkrankungen durch die versicherte Tätigkeit sind jedoch nie ganz auszuschließen. Doch keine Sorge: für unsere Versicherten besteht Schutz bei
- Arbeitsunfällen
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person bei ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. Nicht nur Arbeitnehmer erleiden Arbeitsunfälle. Verunglückt zum Beispiel eine Schülerin in der Schule, zählt auch ihr Unfall zu den Arbeitsunfällen. Denn der Schulbesuch ist eine versicherte Tätigkeit.
Das Sozialgesetzbuch definiert den Unfall als „zeitlich eng begrenztes, von außen auf den Körper schädigend einwirkendes Ereignis“.
Nicht jeder körperliche Schaden, den ein Versicherter bei seiner versicherten Tätigkeit erleidet, ist jedoch ein Arbeitsunfall. Wenn eine Verletzung ohne Unfall eintritt, besteht hierfür kein Unfallversicherungsschutz. Beispiele: Nasenbluten, Leistenbruch. Zuständiger Leistungsträger ist dann die Krankenversicherung.
Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit erleidet.
Eltern, die auf dem Weg zu ihrer unfallversicherten Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind in die Kindertagestätte, zur Tagesmutter oder in die Schule zu bringen, sind hierbei ebenfalls versichert.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Autofahrer von seinem direkten Weg abweicht, um Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft abzuholen.
Umwege, Unterbrechungen und Abwege aus privaten Gründen sind nicht versichert.