Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).
In der gesetzlichen Unfallversicherung löst die Unternehmensnummer die bisherige Mitgliedsnummer ab. Sie benötigen sie, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Mitgliedsunternehmen erhalten im Herbst diesen Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel.