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Themenseite zum betrieblichen Infektionsschutz

SARS-CoV-2-Viren

SARS-CoV-2-Viren

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.

Um Arbeitgeber und Beschäftigte im Bedarfsfall bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können. Diese finden Sie hier.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Corona finden Sie auf der Homepage der  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUAund in der FAQ-Sammlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).


Corona-Informationsportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)


Meldung von Corona-Infektionen an die UK Nord, 1.3.2023


Wissenswertes zum Unfallversicherungsschutz

Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige und bürgerschaftlich engagierte Menschen im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Pandemie), 17.4.2020

COVID-19-Infektion als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung, 7.5.2021

Unfallversicherungsschutz der Mitarbeitenden in Impfzentren, 19.4.2021

Unfallversicherungsschutz bei der COVID-Testung. 6.12.2021

Unfallversicherungsschutz bei der COVID-Schutzimpfung, 19.4.2021


Menschen mit Behinderung

Welche Ausnahmen von der Pflicht, eine medizinische Maske im Kunden-/Patientenkontakt zu tragen, gibt es für Menschen mit Behinderung? Informationen dazu, verbunden mit der Ermutigung, individuelle Lösungen zu finden, gibt der Senatskoordinator für Gleichstellung der Menschen mit Behinderung der Freien und Hansestadt Hamburg.


Bekanntmachung über eine Beauftragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit der Erfüllung der den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) auferlegten Pflichten

Soziale Dienstleister, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können von ihren Auftraggebern in der Sozialversicherung Unterstützung bekommen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden im Rahmen des am 28.03.2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag), an soziale Dienstleiter beantragte Zuschüsse von bis zu 75 % ihrer regelmäßigen Einnahmen erbringen, wenn die Bereitschaft besteht, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Folgen einzusetzen. mehr


Informationen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg

Landesregierung Schleswig-Holstein: Informationen zum Umgang mit der Infektionsgefahr im öffentlichen Bereich schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schleswig-Holstein

 

 

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