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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Hilfeleistende

Ver­si­chert bei Hil­fe­leis­tung

Herzmassage an jungem Mann

Wir hal­ten Ih­nen den Rü­cken frei

Menschen, die anderen in einer Notsituation helfen, haben nicht nur Respekt, sondern auch den Versicherungsschutz der Unfallkasse Nord verdient. Sind Sie im Notfall da, sind wir es auch.

Versicherungsschutz besteht

  • bei Hilfeleistung in Unglücksfällen, Gefahr oder Not, wie Verkehrsunfällen, Bränden oder bei Gefahr durch Ertrinken
  • beim Einsatz bei Verfolgung oder Festnahme von straftätigen Personen, zum Beispiel bei einem Einbruch oder Taschendiebstahl
  • beim Einsatz zum Schutz von angegriffenen Personen
  • bei der Unterstützung einer öffentlich-rechtlichen Institution bei einer Diensthandlung, zum Beispiel bei Zeugenaussagen bei der Polizei
  • bei Hilfeleistung im Ausland, wenn die helfende Person den Wohnsitz im Inland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält

Hel­fen­de und Eh­renamt­li­che in Hil­fe­leis­tungs­un­ter­neh­men

Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen als unentgeltliche Helfer oder ehrenamtlich tätig werden, sind ebenfalls versichert. Versicherungsschutz besteht beim Einsatz für das Unternehmen, aber auch

  • bei vorbereitenden Tätigkeiten, zum Beispiel Einführungsseminaren
  • auf den mit der Tätigkeit zusammenhängenden, direkten Wegen
  • bei der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

Auch wir helfen gern weiter.

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