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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Aufsichtsperson für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auf­sichts­per­son in der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung

Vor­aus­set­zun­gen

Das sollten Sie mitbringen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Niveau Bachelor) der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder ggf. anderer Professionen
  • eine mindestens zweijährige, dem Studium angemessene Berufserfahrung nach Studienabschluss
  • eine hohe Identifikation mit den Themen Sicherheit und Gesundheit
  • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise, Methodenkompetenz, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
  • rhetorische Fähigkeiten bei Vortragstätigkeit in Seminaren
  • Bereitschaft zum Außendienst; eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse 3 bzw. B).

Warum die Un­fall­kas­se Nord?

Wir bieten Ihnen eine sinnhafte und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem interdisziplinären Team – und neben den allgemeinen Vorzügen des öffentlichen Dienstes außerdem weitere attraktive Extras.

Eck­da­ten zur Aus­bil­dung

Dauer: ca. 2 Jahre

Die Ausbildung ist eine berufsbegleitende Qualifizierung, die mit einer Prüfung abschließt. Einen Ausbildungsteil absolvieren Sie bei der Unfallkasse Nord. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr theoretisches Wissen schon während der Ausbildung im Rahmen von eigenständigen Aufgaben umzusetzen.

Der theoretische und trägerübergreifende Teil der Ausbildung erfolgt am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dredsen.
 

Informationen zur Ausbildung und zur Prüfungsordnung

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Überwachung und Beratung der Mitgliedsunternehmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe
  • Betriebsbesichtigungen mit Erstellung eines Besichtigungsberichts und Verfolgung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
  • Anordnung von sofort vollziehbaren Maßnahmen nach § 19 SGB VII zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit
  • Beratung der Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Untersuchung von Unfällen einschließlich der erforderlichen Berichterstattung 
  • Durchführung orientierender Messungen
  • Durchführung von Seminaren, Schulungen, Fachtagungen und Aktionen

Während der Ausbildungszeit:

Entgelt nach der Entgeltgruppe 10 Berufsgenossenschaftlicher Angestelltentarifvertrag (BG-AT)

 

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung:

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist grundsätzlich die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung bis zur Entgeltgruppe 12 (BG-AT) inklusive der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes vorgesehen.

Ha­ben wir Ihr In­ter­es­se ge­weckt? Dann be­wer­ben Sie sich!

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