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Freiwillige Hochwasser-Helfer sind unfallversichert

Freiwillige Helferinnen und Helfer sind bei ihrem Einsatz gegen das Hochwasser gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Personen, die im Interesse der Allgemeinheit zur Abwehr von Not und allgemeiner Gefahr tätig sind. Verletzt sich ein freiwilliger Helfer im Katastrophengebiet in Hamburg oder Schleswig-Holstein, muss er sich an die Unfallkasse Nord wenden. Sie ist für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten zuständig. Betroffene sollten nach dem Unfall umgehend einen Arzt aufsuchen.

Professionelle Helferinnen und Helfer etwa aus Hilfsorganisationen, Sanitätskräfte oder Polizisten sind über ihren Arbeitgeber bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse versichert.

Weitere Informationen finden Sie unter Webcode P00333 oder klicken Sie hier.

 

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  • 5. November 2013

    16. Fachtagung Gesundheitsförderung in der Kita
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