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Wann sind Studierende versichert?

Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Universität oder Hochschule. Studierende sind aber auch versichert

  • auf den direkten Wegen von und zur Hochschule / Universität
  • beim Besuch von studienbezogenen Veranstaltungen wie Kursen, Repetitorien der Hochschule oder Laborpraktika
  • auf Exkursionen und Studienfahrten, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallen
  • bei studienbezogener Forschungstätigkeit, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt wird
  • während des allgemeinen Sportbetriebes der Hochschule
  • bei studienbezogenen Einzeltätigkeiten, zum Beispiel Interviews
  • bei praktischen Tätigkeiten im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten, die im räumlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden
  • beim Besuch der Hochschulbibliothek

Nicht versichert sind Studien und Arbeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung, Frühstudierende und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

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