Wann sind Studierende versichert?
Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Universität oder Hochschule. Studierende sind aber auch versichert
- auf den direkten Wegen von und zur Hochschule / Universität
- beim Besuch von studienbezogenen Veranstaltungen wie Kursen, Repetitorien der Hochschule oder Laborpraktika
- auf Exkursionen und Studienfahrten, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallen
- bei studienbezogener Forschungstätigkeit, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt wird
- während des allgemeinen Sportbetriebes der Hochschule
- bei studienbezogenen Einzeltätigkeiten, zum Beispiel Interviews
- bei praktischen Tätigkeiten im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten, die im räumlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden
- beim Besuch der Hochschulbibliothek
Nicht versichert sind Studien und Arbeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung, Frühstudierende und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

