Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?
Versicherungsschutz besteht während des Unterrichtes und der Pausen. Schüler sind aber auch versichert
- auf den direkten Wegen von und zur Schule
- auf Ausflügen und Wanderungen
- während Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule, zum Beispiel Schul- oder Klassenfesten
- auf Sportfesten der Schule
- während Klassenreisen
- bei Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden und in den organisatorischen Bereich der Schule fallen (zum Beispiel Hausaufgabenhilfe)
Nicht versichert sind die Erledigung von Hausaufgaben zu Hause, private Nachhilfe, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen, Freizeitgestaltung während einer Klassenreise oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

