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Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Kinder auf dem SpielplatzKinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen versichert. Hierzu zählen zum Beispiel die Kindertagesstätte, die Krippe, der Hort oder auch der „Pädagogische Mittagstisch“.

Während der Betreuung durch anerkannte Tagesmütter und -väter besteht für Kinder ebenfalls Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass das zuständige Amt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt.

 

Wann sind Kinder versichert?

Versichert sind Kinder während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung oder bei der Tagesmutter / dem Tagesvater. Versicherungsschutz besteht auch

  • auf den direkten Wegen von und zur Tageseinrichtung, zur Tagesmutter oder zum Tagesvater
  • bei Ausflügen und Wanderungen
  • während gemeinsamer Veranstaltungen, zum Beispiel Weihnachtsfeiern
  • auf Ausfahrten

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