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Ehrenamtlich tätige und bürgerschaftlich engagierte Menschen

EhrenamtlicherMenschen, die für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für die Allgemeinheit ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig werden, sind bei uns versichert. Eine Aufwandsentschädigung stellt kein Entgelt dar.

Wer ehrenamtlich tätig ist,

  • handelt freiwillig und unentgeltlich
  • in einem organisatorischen Rahmen
  • Die Tätigkeit kommt anderen zu Gute (keine Selbsthilfe)
  • Es wird eine Aufgabe („Amt“) übertragen.

Hierzu zählen zum Beispiel

  • Mandatsträger im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich, etwa Abgeordnete zur Bezirksversammlung Hamburg-Mitte
  • ehrenamtliche Richterinnen, Richter, Schöffinnen und Schöffen
  • gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen
  • Wahlhelfer
  • Elternvertreter und Schülerlotsen
  • vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuerinnen und Betreuer

Auch Menschen, die sich in privatrechtlichen Organisationen, zum Beispiel einem Verein, im Auftrag oder mit Einwilligung einer Gebietskörperschaft bürgerschaftlich engagieren, sind versichert.
Beispiele: Eine Jugendgruppe übernimmt im städtischen Auftrag eine "Bachpatenschaft"
Ein privater Verein kümmert sich mit Einwilligung der Bildungsbehörde um die Leseförderung von Grundschulkindern

Parteien und Gewerkschaften sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts. Tätigkeiten für diese Organisationen stehen deshalb nicht unter Versicherungsschutz.

Freiwillig versichern können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel Vorstandsmitglieder. Voraussetzung: Die Organisation ist bei der UK Nord versichert.

 

Wann sind Ehrenamtliche versichert?

Bei der Ausübung ihres Ehrenamtes sind ehrenamtlich tätige Menschen versichert. Hierzu zählen zum Beispiel

  • die Ausschusssitzung eines Mandatsträgers
  • Arbeiten im Rahmen einer Bachpatenschaft
  • Elternratssitzungen, Schul- und Klassenkonferenzen
  • Einsätze und Übungen von Katastrophenschutzhelfern
  • Renovierung von Klassenräumen durch einen Schulverein

Aber auch die mit dem Ehrenamt zusammenhängenden Schulungen, Lehrgänge und direkten Wege stehen unter Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.

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