Schutz besonderer Personengruppen
Kinder und Jugendliche, werdende und stillende Mütter bedürfen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der besonderen Fürsorgepflicht des Staates. Die Aufsicht darüber nimmt in Schleswig-Holstein die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord wahr.
Die besonderen Bestimmungen für abweichende Regelungen für Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind geregelt
- für Kinder und Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz,
- für Heimarbeiter im Heimarbeitsgesetz,
- für werdende und stillende Mütter im Mutterschutzgesetz.
Merkblätter mit weiteren Informationen stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:
- Mutterschutz …
- ...im Friseursalon,
- …in Zahnarztpraxen,
- ...in Dentallaboratorien,
- …bei Arbeiten in Betrieben mit Bedientheken,
- …im Gesundheitswesen,
- …bei Arbeiten in Alten- und Pflegeheimen,
- …bei Arbeiten in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes und bei Caterern.


