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Schutz besonderer Personengruppen

Kinder und Jugendliche, werdende  und stillende Mütter bedürfen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der besonderen Fürsorgepflicht des Staates. Die Aufsicht darüber nimmt in Schleswig-Holstein die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord wahr.

Die besonderen Bestimmungen für abweichende Regelungen für Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind geregelt

Merkblätter mit weiteren Informationen stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:

  • Mutterschutz …

    • ...im Friseursalon,
    • …in Zahnarztpraxen,
    • ...in Dentallaboratorien,
    • …bei Arbeiten in Betrieben mit Bedientheken,
    • …im Gesundheitswesen,
    • …bei Arbeiten in Alten- und Pflegeheimen,
    • …bei Arbeiten in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes und bei Caterern.
WebcodeP00007

Kontakt

  • Zuständigkeiten: Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Städte Kiel, Flensburg, Neumünster
    Tel.: 0431 / 6407-0
    E-Mail-Kontakt
  • Zuständigkeiten: Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg
    Tel.: 04821 / 660
    E-Mail-Kontakt
  • Zuständigkeiten: Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg, Hansestadt Lübeck
    Tel.: 0451 / 4706 - 02
    E-Mail-Kontakt

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