Hilfeleistende, Blut- und Organspender
Menschen, die sich für andere einsetzen, sind bei uns versichert. Zum Beispiel, wenn sie privat bei Unglücksfällen helfen, jemandem beistehen, der zu Unrecht angegriffen wird, Blut spenden oder als Zeuge aussagen. Passiert ihnen bei diesem Einsatz etwas, ist die gesetzliche Unfallversicherung für sie da.