Kosten und Antragsverfahren
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen in Erster Hilfe in Schulen erfolgt im Rahmen der „Richtlinie der Hamburger Bildungsbehörde“, den „Grundsätzen der Prävention“ und dem Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 3. Mai 2001 und werden von der UK Nord getragen.
Die Kostenübernahme für die Qualifizierungsmaßnahme in Erster Hilfe bitte vor der Durchführung schriftlich bei der UK Nord anfordern.
Sie erhalten anschließend eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie dann bei der von Ihnen ausgewählten Organisation abgeben. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der UK Nord und der Erste-Hilfe-Organisation.
Antrag auf Kostenübernahme für Hamburger Schulen (Excel-Datei)
- Hintergrundinformationen erfahren Sie über die Behörde für Schule und Berufsbildung und das Landesinstitut für Lehrerfortbildung: Informationen