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Finanzierung

Hinweis: Das Merkblatt "Neues UV-Meldeverfahren ab 2017" finden Sie auf dieser Seite rechts unter "Mehr Informationen". Unser Erklärfilm zum digitalen Lohnnachweis ist unter "Videos" eingestellt.

Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse (UK) Nord werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge der Unternehmen aufgebracht. Eine weitere Einnahmequelle sind die Einnahmen aus Regressansprüchen. 

Regress

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernehmen wir die Kosten für die Genesung und Wiedereingliederung unseres Versicherten. Wenn ein Dritter für den Unfall haftet, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherten gegenüber seinem Schädiger auf uns über. Wir machen mit dem Regress die Ausgaben für unsere Leistungen beim Unfallverursacher geltend. Mit den Regresseinnahmen refinanzieren wir zum Teil unsere Aufwendungen für Heilbehandlung, Berufshilfe, Verletztengelder und Renten. Das führt zu einer Senkung der Beiträge.

Digitaler Lohnnachweis

Rechtzeitig einreichen! Die Meldefrist endet jährlich zum 16. Februar des Folgejahres.

Der im elektronischen Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder eine von Ihnen beauftragte dritte Stelle (z. B. Steuerberaterin/Steuerberater) die vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge und Sie erhalten im kommenden Jahr zur gewohnten Zeit den Beitragsbescheid.

Bitte beachten Sie die Meldefrist. Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar des Folgejahres. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, muss die Unfallkasse Nord die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten von Amts wegen schätzen.

In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises
1. Stammdaten abrufen

Zuerst rufen Sie - falls noch nicht geschehen - über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das zu meldende Jahr ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der Unfallkasse Nord (BBNRUV): 16716004
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN
2. Stammdatenantwort verarbeiten

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.

3. Digitalen Lohnnachweis abgeben

Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Die Unfallkasse Nord erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen.
 

Digitaler Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 

Beiträge

Das jährliche Umlagesoll, das sich aus dem Saldo von Ausgaben und Einnahmen, dem Betrag zur Verstärkung der Betriebsmittel sowie dem Betrag zur Ansammlung von Altersrückstellungen zusammensetzt, wird in unserem Haushaltsplan festgestellt.

Die Höhe der Beiträge richtet sich im Wesentlichen nach den Aufwendungen für die

  • Prävention
  • Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Verwaltungs- und Verfahrenskosten
  • Betriebsmittel.

Grundlagen für die Beitragsberechnung sind

  • Die Anzahl der Vollbeschäftigten und / oder die Zahl der versicherten Schüler
  • Die Leistungsausgaben der jeweiligen Beitragsgruppe
  • Der Berechnungsfaktor „durchschnittlicher Beitragssatz“

Die Unfallkasse Nord hat gleichartige Unternehmen zu Beitragsgruppen zusammengefasst, um die zu zahlenden Beiträge solidarisch zu verteilen. Dies erfolgt u. a. nach der Mittelung der Leistungsausgaben der letzten fünf abgerechneten Haushaltsjahre einer Beitragsgruppe. Für die Beitragszahler hat dies den Vorteil, dass hohe Ausgaben eines Jahres nicht unmittelbar den Beitrag im Folgejahr in die Höhe treiben, sondern „geglättet“ werden.

Für jede Beitragsgruppe wird der entsprechende Kopfbeitrag ermittelt.

Kopfbeitrag einer Beitragsgruppe = Umlageanteil der Beitragsgruppe ÷ Gesamtanzahl der Vollbeschäftigten in der Beitragsgruppe

Schülerkopfbeitrag (Kommunen in S.-H.) = Umlageanteil der Beitragsgruppe ÷ Gesamtanzahl der Schüler in der Beitragsgruppe
 

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge werden immer zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Fällt der 15. auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.
 

Stundung / Ratenzahlung

Aufgrund der aktuellen Lage der Coronavirus-Pandemie ist es für einige Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Nord nicht möglich, ihre Beiträge zum Fälligkeitstag zu zahlen. Aus wirtschaftlichen Gründen können die Mitgliedsunternehmen einen Antrag auf Stundung/ Ratenzahlung stellen.
Liegt eine erhebliche Härte für Mitgliedsunternehmen bei Zahlung des Beitrages vor, kann die Unfallkasse Nord gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV einer Stundung stattgeben.
Unter „Formulare“ finden Sie dafür den „Antrag auf Stundung/Ratenzahlung“. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen zu.
Erst bei Erhalt des Antrags und der Nachweise ist uns eine Überprüfung möglich.
 

Säumniszuschlag

Wenn Beiträge nicht fristgerecht gezahlt werden, diese also nicht am Tag der Fälligkeit auf unserem Konto verbucht sind, müssen wir Säumniszuschläge erheben. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe der Säumniszuschläge beträgt 1 Prozent pro angefangenen Monat des rückständigen Beitrags zur Unfallkasse Nord.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich von den Unternehmern getragen. Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.
 

Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind:

  • das Land Schleswig-Holstein
  • die rechtlich selbstständigen Unternehmen des Landes, die in die Zuständigkeit der UK Nord übernommen worden sind
  • die Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter und deren rechtlich selbstständige Unternehmen
  • die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre rechtlich selbstständigen Unternehmen, die in die Zuständigkeit der UK Nord übernommen worden sind
  • Privathaushalte, die als Arbeitgeber („Haushaltsführende“) eine Haushaltshilfe beschäftigen

Bei weiteren Fragen zum Thema Beitrag lesen Sie bitte unsere Satzung, 2. Nachtrag (am Ende des Dokuments S. 6-9), Abschnitt V – Aufbringung der Mittel § 35-38 (weiterlesen).

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Kontakt

  • Sabine Hartwig-Kleu
    Tel.: 040 2 71 53 - 405
    E-Mail
  • Henriette Reiher
    Tel.: 040 2 71 53 - 422
    E-Mail

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