Berufskrankheiten
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die sich eine versicherte Person durch die versicherte Tätigkeit zuzieht. Allerdings ist nicht jede dieser Erkrankungen automatisch eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Vielmehr werden Berufskrankheiten von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt. Diese Liste wird laufend ergänzt, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu beruflich bedingten Erkrankungen gibt.
In der Berufskrankheiten-Liste sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen die medizinischen Wissenschaft Erkenntnisse darüber gewonnen hat, dass
- die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird
- bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind.
Bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit sind Ärzte und Unternehmer verpflichtet, uns diesen zu melden. Es reicht aber auch ein formloser Antrag des Versicherten.