Sonstige Versicherte
Ebenfalls bei der UK Nord sind versichert
- Tagespflegepersonen, wenn sie nur Kinder einer Familie betreuen
- Unfreie Personen, zum Beispiel Strafgefangene der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein und Hamburg
- Personen, die auf unsere Kosten stationär oder ambulant behandelt werden
- Personen, die wie ein Beschäftigter für eines unserer Mitgliedunternehmen tätig werden
Tagespflegepersonen
Tagesmütter und -väter, die von der zuständigen Behörde als Tagespflegepersonen anerkannt wurden, stehen unter Versicherungsschutz. Bei der UK Nord sind sie versichert, wenn sie nur die Kinder einer Familie betreuen, weil die Tätigkeit diesem Haushalt zu Gute kommt. Wir haben für Sie Informationen auf unserer Seite "Haushaltshilfen" zusammengestellt. Werden Kinder mehrerer Familien betreut, besteht Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Unfreie Personen
Personen, die während einer gesetzlich angeordneten Freiheitsentziehung oder auf Grund einer strafrechtlichen, staatsanwaltschaftlichen oder jugendbehördlichen Anordnung wie ein Beschäftigter tätig werden, sind versichert, zum Beispiel
- wenn sie in einer Werkstatt der Justizvollzugsanstalt (JVA) arbeiten
- Arbeitsauflagen erfüllen müssen
So genannte Freigänger, die in einem Unternehmen außerhalb der JVA arbeiten, sind über dieses Unternehmen versichert.
Personen, die auf unsere Kosten stationär oder ambulant behandelt werden
Personen, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf unsere Kosten stationär oder ambulant behandelt werden, sind bei uns versichert. Auch als Teilnehmer einer von uns geförderten Maßnahme zur Vorbeugung einer Berufskrankheit und während einer von uns veranlassten beruflichen Rehabilitation genießen sie diesen Versicherungsschutz. Versichert sind zum Beispiel
- der Aufenthalt in einem Krankenhaus mit den damit verbundenen Risiken
- ärztlich angeordnete Maßnahmen
- direkte Wege, die mit der Maßnahme zusammen hängen.
Tätigkeiten "wie ein Beschäftigter"
Personen, die in einem unserer Mitgliedsunternehmen, zum Beispiel einer Schule, einem Privathaushalt wie ein Beschäftigter tätig werden, sind bei uns versichert. Voraussetzungen sind, dass
- die Tätigkeit dem Unternehmen dient und dem Willen des Unternehmers entspricht
- es sich um eine ernsthafte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt und sie arbeitnehmerähnlich ist
Versichert ist zum Beispiel
- freiwillige Hilfe in Schulen, zum Beispiel Renovierungsarbeiten, Klassenreise
- freiwillige Pflege von Grünanlagen einer Gemeinde
- gemeinnützige Arbeit, die die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II leisten


